Tätersuche via Facebook - Selbstjustiz im sozialen Netzwerk
Soziale Netzwerke ermöglichen es jedem User mit Internetzugang, sich selbst zur Polizei zu machen und nach Übeltätern zu fahnden. Wie jüngst nach dem Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft im schweizerischen Vevey.
Yanick Meylan, Schmuckladenbetreiber: "Ziel war, möglichst breit gefächert Informationen zu sammeln und den ermittelnden Polizeibeamten so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen und uns zur Wehr zu setzen. Natürlich ist das positiv. Die Täter wurden gefasst und können künftig niemandem mehr Schaden zufügen. Das sollte heutzutage eigentlich ein gängiges Fahndungsinstrument der Polizei sein."
"Es ist auf jeden Fall ein Verfahren, das die Polizei einsetzt, aber nicht systematisch und nicht auf Teufel komm raus. Das verlangt ein überlegtes Vorgehen und vor allem genaue Kenntnisse der Rechtslage und Justiz: das Recht auf Vergessen im Internet, Unschuld bis zum Beweis der Schuld und die Angemessenheit der Mittel. Das geht nicht auf Biegen oder Brechen. Was der Staat nicht tut, sollte der Bürger nicht auf eigene Faust unternehmen und deswegen keinesfalls derartige Aktionen im Internat starten. Denn Menschen sind um so vieles unnachgiebiger und rachsüchtiger als der Rechtsstaat."
Ein privater Fahndungsaufruf kann die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzen, (insbesondere das Recht am eigenen Bild), sowie gegen diverse Strafgesetze verstoßen. Das Problem: Oft weiß die Polizei gar nichts von den Privatinitiativen im Internet. Und zu einem offiziellen Verfahren kann es nur kommen, wenn jemand Anzeige erstattet. Viele aber gehen gar nicht erst zur Polizei, sondern suchen auf eigene Faust.
Ist der digitale Steckbrief erst einmal im Netzwerk, kann er nicht so schnell wieder zurückgenommen werden. Viele User leiten Aufrufe weiter und glauben, das Richtige zu tun. "Sämtliche Handlungen, die im Rahmen einer Ermittlung geschehen, sollten von Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden, die dazu befugt sind und ausgebildet wurden und ihrerseits von einer Kontrollinstanz beaufsichtigt werden", warnt Olivier Guéniat. "Wenn der Bürger das Recht ergreift, ist das wie ein Vertrauensbruch."
Internetuser sollten bedenken: Wer private Fahndungsaufrufe über soziale Medien wie Facebook oder Twitter verbreitet, kann sich strafbar machen. Das kann auch für diejenigen gelten, die solche Einträge weiterleiten.
Erfolgreiche Tätersuche über Facebook
Die Täter agierten am helllichten Tag und mit großer Brutalität. Das beherzte Eingreifen eines Verkäufers schlug die Angreifer in Flucht. Der Sohn des Inhabers verbreitete die Videobilder der Täter (einer von ihnen trug einen Rosenstrauß) via Facebook im Internet. Die Bilder der Männer wurden innerhalb kürzester Zeit von Tausenden Internetusern weitergeleitet. Fünf Stunden nach dem Raubüberfall erfolgte die Festnahme.Yanick Meylan, Schmuckladenbetreiber: "Ziel war, möglichst breit gefächert Informationen zu sammeln und den ermittelnden Polizeibeamten so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen und uns zur Wehr zu setzen. Natürlich ist das positiv. Die Täter wurden gefasst und können künftig niemandem mehr Schaden zufügen. Das sollte heutzutage eigentlich ein gängiges Fahndungsinstrument der Polizei sein."
Privatfahndung im Netz ist illegal
Die Privatfahndung in den sozialen Netzwerken war hilfreich, aber auch vollkommen illegal. Allein Polizei und Ermittlungsbehörden dürfen Fahndungsbilder veröffentlichen, wie der Polizeikommandant des Kantons Jura, Olivier Guéniat, bestätigt."Es ist auf jeden Fall ein Verfahren, das die Polizei einsetzt, aber nicht systematisch und nicht auf Teufel komm raus. Das verlangt ein überlegtes Vorgehen und vor allem genaue Kenntnisse der Rechtslage und Justiz: das Recht auf Vergessen im Internet, Unschuld bis zum Beweis der Schuld und die Angemessenheit der Mittel. Das geht nicht auf Biegen oder Brechen. Was der Staat nicht tut, sollte der Bürger nicht auf eigene Faust unternehmen und deswegen keinesfalls derartige Aktionen im Internat starten. Denn Menschen sind um so vieles unnachgiebiger und rachsüchtiger als der Rechtsstaat."
Ein privater Fahndungsaufruf kann die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzen, (insbesondere das Recht am eigenen Bild), sowie gegen diverse Strafgesetze verstoßen. Das Problem: Oft weiß die Polizei gar nichts von den Privatinitiativen im Internet. Und zu einem offiziellen Verfahren kann es nur kommen, wenn jemand Anzeige erstattet. Viele aber gehen gar nicht erst zur Polizei, sondern suchen auf eigene Faust.
"Wie ein Vertrauensbruch"
Wie in einem anderen Fall vor einigen Monaten, als in der Nähe von Genf vor zwei Männern gewarnt wurde, die angeblich nachts jungen Frauen nachstellten. Eine Betroffene sah die Bilder und erkannte einen Mann wieder, der sie bereits belästigt hatte. Zur Polizei wäre sie jedoch nicht gegangen, weil, wie sie sagt, dies nicht denselben Effekt gehabt hätte. Sie fand es einfacher, sich direkt an ein soziales Netzwerk zu wenden.Ist der digitale Steckbrief erst einmal im Netzwerk, kann er nicht so schnell wieder zurückgenommen werden. Viele User leiten Aufrufe weiter und glauben, das Richtige zu tun. "Sämtliche Handlungen, die im Rahmen einer Ermittlung geschehen, sollten von Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden, die dazu befugt sind und ausgebildet wurden und ihrerseits von einer Kontrollinstanz beaufsichtigt werden", warnt Olivier Guéniat. "Wenn der Bürger das Recht ergreift, ist das wie ein Vertrauensbruch."
Internetuser sollten bedenken: Wer private Fahndungsaufrufe über soziale Medien wie Facebook oder Twitter verbreitet, kann sich strafbar machen. Das kann auch für diejenigen gelten, die solche Einträge weiterleiten.
Verwandte Videos
Verwandte Tags
Es gibt inzwischen hunderte Bereiche, in denen der Rechtsstaat schlicht und einfach versagt. Ich habe also die Wahl, ob ich mich freundlich lächelnd mit meinem Opferschicksal abfinde oder die Sache selbst in die Hand nehme.
Beispiel?
Die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen liegt aktuell um die 13%. Jeder, der sich nicht vollkommen bescheuert anstellt, kann so etwas tun und damit davon kommen. Ich kenne Fälle, in denen der Täter vollkommen klar war und er sich sogar damit gebrüstet hat. Wir wussten, wo das Diebesgut steht und die Polizei war informiert.
Da die Rechte des Täters aber Vorrang hatten, wurde das Verfahren eingestellt (ohne auf unsere Hinweise überhaupt einzugehen).
Was soll man in so einem Fall tun? Sich weiter demütigen lassen? Das Ende vom Lied war, dass Selbstjustiz in einer Nacht geschafft hat, was die Polizei nach über einem Jahr nicht konnte. Ein Lerneffekt für den Täter war sicher auch dabei.
Nicht, dass ich es grundsätzlich gutheiße. Aber das Opfer war in diesem Fall ein guter Freund, für den besagtes Fahrrad das einzige Transportmittel war. Ihm ging der Verlust sehr nahe, da es das einzige Verkehrsmittel war, dass er sich leisten konnte (Studium ohne Bafög).'
Es gibt durchaus Bereiche, wo die Strafverfolgung funktioniert. Aber genauso viele gibt es, wo das Opfer vollkommen allein gelassen wird. Wenn sich dann der Täter noch dermaßen dreist verhält und das Opfer auch noch auslacht, dann kann ich jeden verstehen, der zu solchen Methoden greift.
Die ganze Sache ist nichts, worauf ich stolz bin, aber auch eben nichts, wofür ich mich schäme.
Und persönliches hat mit Recht nix zu tun. So hart es klingt.
Das man sich strafbar macht, ist auch klar. Aber in einigen Fällen finde ich es verständlich und moralisch angemessen.
Auf die Fragen gibt es wohl keine Antwort. Ich würde zu allen sagen "nach eigenem Ermessen". Selbstjustiz ist verboten. Das ist gut. Trotzdem erscheint es mir in manchen Fällen als probates Mittel. Ob und welchem Umfang das der Fall ist, ist zumindest für mich eine frage der persönlichen Gefühls. Wenn ich mich schon strafbar mache und ein solches Risiko eingehe, dann in möglichst kleinem Umfang.
Im Grunde empfinde ich es nicht anders als das zu schnelle Fahren auf der Autobahn. Es ist verboten (und das ist auch gut so), trozdem tue ich es manchmal, wenn ich es eilig habe. Die Frage ist nur: Wann ist es ok und in welchem Maß? Sind 5 km/h vernachlässigbar, 10 noch in Ordnung, während ich mit 15 ein gefährlicher Raser bin? Ich denke, es ist immer eine Frage der Situation ohne das eine pauschale Aussage möglich ist.
Man muss abwägen ob man einen Rechtsstaat will in dem bei einem jederzeit die Polizei auf der Matte stehen kann und in der Unterwäsche wühlt oder einen wo ein vermeintlicher Täter straffrei bleibt, weil man keine erdrückenden Beweise hat.
Selbstjustiz ist aus gutem Grund verboten, denn früher sind viele Menschen vom wütenden Mob aufgeknüpft worden, weil ihnen zu Unrecht etwas vorgeworfen wurde. Erfolg hat Selbstjustiz aber natürlich auch, wenn man jemanden bedroht, verhaut oder einschüchtert kann man auch "zu seinem Recht" kommen, hat mit einem Rechtsstaat aber nichts zu tun.
Dein Fall klingt wie in die Garage oder den Keller des Diebes (den man persönlich kennt) einbrechen und das Eigentum zurück klauen. In dem Fall hätte es etwas gebracht das Fahrrad bei der Polizei zu registrieren oder das Zertifikat des Herstellers zu besitzen, denn wenn der Dieb nun Anzeige erstattet kann das Fahrrad ja nicht von euch geklaut sein, da es ja nicht bei ihm hätte stehen können. Wenn er ein amtlich auf wen anderes registriertes Rad gestohlen meldet wär er ziemlich dumm.
So geht es rein theoretisch.
Gerade bei Selbstjustiz gilt der kategorische Imperativ: handle nur so, wie es allgemeines Gesetz werden soll.
Wenn den Rechtsstaat kontaktiert und dann keine Hilfe bekommt, dem ist sicher zuzugestehen, dass er auf eigene Faust weitermacht. Zuerst muss aber der normale Weg eingeschlagen werden. Sonst passieren Dinge wie diese: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freising-vater-wird-beim-spaziergang-mit-tochter-angegriffen-a-1043244.html
Stell Dir mal vor, sein Bild wäre als Kinderschänder in Facebook gepostet worden....und davon handelt der Artikel ja, nicht von untätiger Polizei trotz gelieferten Beweisen.
Ich würde sogar behaupten, dass Gewaltverbrechen in Deutschland mit allen Mitteln verfolgt werden und es daher nur wenig sachliche Gründe für Selbstjustiz gibt (emotional natürlich viele).
Das zunächst der Rechtsweg eingeschlagen werde sollte, finde ich auch richtig.
Desweiteren kannst du ja mal mit Eltern reden, die ihr Kind durch einen Hafturlaub eines Mörders verloren haben. Dann können wir mal über Leute reden die zum Kotzen sind. Grüße an dich, xerex
Sehr guter Film, der die Problematik "100% sicher sein" beleuchtet.
Wenn ein Kinderschänder/Vergewaltiger getötet wird, wenn er erwischt wird, warum soll er dann die Opfer am Leben lassen?
Wenn ein Straftäter getötet wird, wenn er erwischt wird, warum sollte er dann nicht wild um sich schießen um sich der Verhaftung zu entziehen?
Wenn ein Scharfrichter jemanden tötet, wer vollstreckt dann das Urteil gegen diesen Mörder?
Wenn ein Richter zum Tode verurteilt, ist es dann Anstiftung zum Mord?
Der Staat hat in meinen Augen nicht das Recht ein Leben zu beenden.
In Amerika sieht man wie viele Unschuldige zum Tode verurteilt werden und in anderen Ländern sieht man wie die Todesstrafe genutzt wird um Querulanten aus dem Weg zu schaffen.
Tut mir leid, für mich sind alle Befürworter der Todesstrafe perverse die selbst nichts anderes Verdient haben als in einem Land mit Todesstrafe zum "Justizirrtum" zu werden.
Es geht auch nicht darum Rache oder der gleichen an den Mörder auszuüben. Es geht darum alle in der übrigen Gesellschaft vor ein weiteren Mord zu bewahren. Und wenn es nur die Werter im Gefängnis, Ärzte oder sonstige Bedienstete sind, die auf sollche Personen aufpassen müssen. Ich rede auch nur von einigen Aussnahmen und von Extremen Fällen. Aber jetzt kommen wir vom Thema ab.
Da ist es in dem Punkt nämlich auf einmal schrecklich einsam ;-)
Soll heißen Wunschdenken und Realität sind für uns alle zwei paar Schuhe@Tigga
Der Facebook-Mob ist eine der größten aktuellen Seuchen und es wird immer schlimmer. Da werden selbst gebildetere Leute zu absoluten Trotteln oder waren die garnicht gebildet sondern schon immer so drucklos auf dem Kessel. Oder waren wir früher einfach schlauer gleich am Amiiiiii ähhm PC rumzuhängen und so schlau trotzdem ständig auf Achse zu sein. Heutzutage geht das ja "Hand in Hand". Warum überhaupt noch das Haus verlassen? Schnuller-App rein und Aufbruch zum Sex auf dem Friedhof. Wenn sich das Blatt mal gegen die Armee der Suchtis (ja ich zocke und chatte auch gern und erkenne genau deswegen welche Plattform und wer mir einfach zu "einfach gestrickt" ist) richtet, dann werden sie vielleicht aufwachen aber dann gibt's eh nur die gleiche dumme Sülze zu hören, die sie jetzt schon auf fb ablassen, um sich dann am nächten Tag darüber zu unterhalten und mit schauspielerischer Präzision ihren nächsten genialen Post planen, in dem sie sich sonnen können. Klar, es ist durchaus witzig die "modernen" Gespräche zu verfolgen aber was interessiert mich der fb-Flirt eines (notgeiler Stalker und Einwickler von weiblichen Kolleginnen per fb) Arbeitskollegen mit einer aufdringlichen Frau (?lol) aus Bayern, die möchte, dass er seinen Job aufgibt und sofort zu ihr zieht. Leute wacht mal endlich auf. Das ist das WWW und nicht eurer von Mami bewachter Sandkasten! Die Cops hängen schon seit Jahren auf yt und fb rum aber hey... die tun mir eigentlich genauso leid, wie die Straftäter, die man damit "aufspüren" kann. (siehe Satz 4) Lauter schlaue Leute! Ich bin selber nicht der Allerhellste aber typische "digital natives" (CoC-, FB-Profis, uaa. WF-Kommentatoren usw.) verbruzzeln schon, wenn sie so einen echt starken Beitrag wie diesen hier lesen müssen! Nur sehr wenige werden erleuchtet! Nach dem Motto: Im Sturm Kerzen ausblasen. lach + 2x"" für die, die noch etwas zwischen den Zeilen gefunden haben, was vorher nicht geplant war.