JAP bleibt weiterhin anonym

Das Landgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 15.09.2003 (5/6 Qs 47/03) den Rechtsstandpunkt der Betreiber des Anonymitätsdienstes im Internet AN.ON bestätigt und festgestellt, dass es für die vom Bundeskriminalamt (BKA) begehrte Aufzeichnung von ... mehr...

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