Doch keine Lizenzgebühren für Hyperlinks

Nachdem der britische Telefon-Konzern BT vor kurzer Zeit für einigen Aufruhr sorgte, können die Internetnutzer nun aufatmen: Die für den Fall zuständige Richterin bestätigte zwar, dass ein geltendes, vor 25 Jahren angemeldetes Patent der BT vorliege, dieses stehe jedoch in keinem Bezug zum Internet in seiner heutigen Form - so kann die British Telecom keine Lizenzgebühren auf Hyperlinks fordern.


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