- 03.01.10
- 11:13
- Artikel
-
+2-2
Arbeitsministerium wird Elena in Kürze überarbeiten
Unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf kann man die aktuelle Arbeitsbescheinigung der Bundesagentur nach § 312 SGB III einsehen. Dort findet man unter Punkt 3.1 Auch die Frage nach einer der Kündigung vorausgegangenen Abmahnung. Diese Frage ist seit Jahren in der Arbeitsbescheinigung enthalten um entscheiden zu können, ob eine Sperrzeit nach § 144 SGB III eintritt oder nicht. Und der Teilnehmer muss zum Datenabruf sein Einverständnis geben. Die Abrufenden Stellen können also nicht einfach so mal abrufen.
Kommentare
7
Kommentare
geschrieben
2
Antworten
erhalten
4
Likes
erhalten
Gehyptes Gadget von Apple-Veteran hat jetzt Namen und kommt 2023
@sunrunner: zu blöd zum telefonieren und zu blöd, ein BT-Headset zu verwenden. Ich telefoniere auch ungern mit meinem Phablet am Ohr, nutze aber Bluetooth.
RoboCop: Rogue City - Neuer Trailer heißt uns in Detroit willkommen
@vanadium: ich glaub, das kauf ich für nen Dollar!!
Forscher erzeugen optischen Traktorstrahl, der Objekte anzieht
@Schwips2020: "Sagen Sie s bitte nicht?! Dienstag?"
Hightech-Pflaster besteht in erstem Test: Wunden heilen 25% schneller
Bei solchen Meldungen muss ich immer an einen Bericht von CC2 bei NRW-TV denken, in dem Flächen-OLED gezeigt wurden. Davon hat man als Konsument bis heute nichts gehört.
Hightech-Pflaster besteht in erstem Test: Wunden heilen 25% schneller
Bei solchen Meldungen muss ich immer an einen Bericht von CC2 bei NRW-TV denken, in dem Flächen-OLED gezeigt wurden. Davon hat man als Konsument bis heute nichts gehört.
DJI Avata: Alle Bilder, Infos & Bundles der neuen FPV-Drohne vorab
@meesha: So sieht's aus. Wer sich mal die App "Map2fly" lädt kann sich vom Flickenteppich überzeugen. Verbote, Einschränkungen so weit das Auge reicht. Ich hatte vor Jahren eine DJI Mavic und irgendwann hast Du halt jeden Baum in Deiner Umgebung gefilmt...
Arbeitsministerium wird Elena in Kürze überarbeiten
Unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf kann man die aktuelle Arbeitsbescheinigung der Bundesagentur nach § 312 SGB III einsehen. Dort findet man unter Punkt 3.1 Auch die Frage nach einer der Kündigung vorausgegangenen Abmahnung. Diese Frage ist seit Jahren in der Arbeitsbescheinigung enthalten um entscheiden zu können, ob eine Sperrzeit nach § 144 SGB III eintritt oder nicht. Und der Teilnehmer muss zum Datenabruf sein Einverständnis geben. Die Abrufenden Stellen können also nicht einfach so mal abrufen.