tentacle

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tentacle

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  • 09.03.10
  • 18:26
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Bericht: Microsofts Browserwahl ist jetzt zufälliger

@Gast59222: Der Dialog legt ungefragt ein Desktop-Icon an. Das sollte für die erneute Wahl nicht zu übersehen sein. Ich bin ja mal gespannt, wie sich die Marktanteile ab jetzt entwickeln...

  • 09.03.10
  • 18:13
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Bericht: Microsofts Browserwahl ist jetzt zufälliger

Wieso ist hier eigentlich immer von 5 Browsern die Rede? Hat schon mal jemand nach rechts gescrollt, da kommen noch viele mehr. In beinahe jeder News zu diesem Thema wird aber immer von 5 zur Auswahl stehenden Browsern geschrieben.

  • 10.07.08
  • 17:44
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Microsoft: Piraterie kostet Partner riesige Einnahmen

@Adobe: Ja. Komische Leute, was in der Deutschstunde nicht aufgepaßt haben. Allerdings gebe ich Dir inhaltlich Recht.

  • 10.06.06
  • 15:07
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Einigung im Streit um Sex-Mod für Grand Theft Auto

Die Darstellung der USA als Republik von Waffennarren fällt gerade in Europa auf fruchtbaren Boden. Denn für Außenstehende ist die tatsächlich weit verbreitete Betonung des freien, privaten Waffenbesitzes schwer verständlich. Dies bestärkt Vorurteile über eine "Cowboy-Mentalität", die schließlich ursächlich zu Gewalt und Krieg führe - fertig ist eine schön einfache Weltsicht, die uns Europäer mit strengerer Waffengesetzgebung und mehr Scheu in dieser Hinsicht als zivilisiert erscheinen lässt. Mir geht es hier nicht darum, für Waffenbesitz zu werben, sondern die Dinge in ihren Kontext zu stellen und etwas Verständnis für die immer fremder wirkende amerikanische Kultur einzufordern.

In der amerikanischen Verfassung ist das "right to keep and bear arms" festgehalten, das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen. Dieses Recht ist vielen Amerikanern sehr wichtig, sie argumentieren - wie die liberalen Gründungsväter der Vereinigten Staaten - dass ohne ein Recht auf Selbstverteidigung die anderen Rechte im Ernstfall nichts wert sind. Dieser Ernstfall stand am Beginn der USA, daher die historische Betonung. Hier geht es um individuelle Rechte, die individuell zu verteidigen sein könnten, nicht um Heer und Exekutive.

Wie in vielen anderen Fällen, reicht ein Blick auf die nähere Geschichte, um mit dem Zeigefinger vorgebrachte Entrüstungen gerade von österreichischer oder deutscher Seite über diese "barbarische Sicht" vom Waffenbesitzrecht als Grundrecht zu relativieren: Die Leserin darf dreimal raten, wann hier die letzte umfassende staatliche Kontrolle und weitgehende Einschränkung des privaten Waffenbesitzes stattfand. Am 8. November 1938 verkündete der Berliner Polizeipräsident die Umsetzung des Verbots privaten Waffenbesitzes unter Juden: 2,569 Handwaffen, 1,702 Feuerwaffen und 20,000 Stück Munition wurden konfisziert. Am 9. November 1938 kam der Befehl an alle Sicherheitskräfte, Juden vollständig zu entwaffnen und im Falle des Widerstandes zu erschießen. Am 10. November 1938 war schließlich alles klar für jenes geplante Pogrom, das als Reichskristall"nacht" (es ging über mehrere Tage) bekannt ist. Das Verbot privaten Waffenbesitzes und die staatliche Beschlagnahmung wurde systematisch in allen okkupierten Ländern umgesetzt. Dies fiel besonders leicht, denn aufgrund früherer Gesetze musste jede Waffe registriert werden, die Nazis gingen dann einfach die Registrierkarten durch. Welchen Grund die Nazis hatten, vor dem Holocaust eine penible Waffengesetzgebung einzuführen, wird deutlich am Beispiel des Aufstandes im Warschauer Ghetto 1943: Nur mit einigen wenigen Handfeuerwaffen ausgerüstet gelang es den Juden im Ghetto die Deportationen vorübergehend zu stoppen, die Nazis aus dem Ghetto zu vertreiben, dasselbe mehrere Tage zu halten und dann im Wald den Widerstand fortzusetzen. Der Umstand schließlich, dass die Schweiz das einzige Land Europas war und ist, wo Milizangehörige (36% der Gesamtvevölkerung!) ein Gewehr zuhause haben, mag ein wesentlicher Grund für die Schonung der Schweiz durch die Nazis gewesen sein.

Die übliche Sichtweise, dass es bei strengeren Waffengesetzen weniger Waffengewalt gäbe, ist empirisch widerlegt und beruht auf einem einfachen Denkfehler (der so einfach ist, dass es schwer erklärbar ist, warum er so hartnäckig ist). Dies ist der Denkfehler hinter jeder Form von Prohibition: wie meist in politischen Fragen werden Intention und Ergebnis verwechselt. Die Intention einer Beschränkung des privaten Waffenbesitzes ist, dass Kriminelle keine Waffen für Straftaten zur Verfügung haben. Genauso war es die Intention der Alkoholprohibition, dass Trinker keinen Alkohol bekommen. Oder ist es die Intention der Drogenprohibition, dass Jugendliche nicht in Kontakt mit "Drogen" kommen. Oder die Intention der Zigarettenwarnhinweise, dass Raucher abgeschreckt werden. Die Ergebnisse: Pubertäre werden durch die lächerlichen Hinweise angezogen, die meisten Jugendlichen haben leichte Drogen probiert und niemand hat Zugangsprobleme - gleichzeitig entsteht eine kriminelle Szene, im schlimmsten Fall so dominant wie in Chicago zur Zeit der Prohibition. Genauso ist es bei Waffen: Lassen sich Schwerstkriminelle durch ein Waffenverbot abschrecken? Lassen sich Bankräuber etwa von einem Bankraubverbot abschrecken? Tatsächlich führen Waffenverbote zu einer Entwaffnung von gesetzestreuen Bürgern (die sich an Verbote halten - die Nazischergen in der Weimarer Republik, in der eine strenge Registrierungspflicht für Waffen bestand, hatten natürlich keinerlei Hemmnisse oder Probleme, sich illegal mit Waffen einzudecken). Dies mag man für wünschenswert halten, aber eine Politik sollte man nicht durch Denkfehler und Halbwahrheiten zu legitimieren versuchen. Am allerschlimmsten aber ist es, abweichende Sichtweisen selbstgerecht abzutun und verbal in die Nähe von Mord und Totschlag zu rücken.

  • 27.01.05
  • 03:04
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Weiterer Tiefschlag für deutsche Musikindustrie

@.Omega. & Swissboy: Es gibt da ein Mißverständnis mit dem genetischen Fingerabdruck. Lest einfach folgenden Text und viele eurer Argumente gegen die Speicherung sollten aus dem Weg sein.

Ein „DNA-Fingerabdruck“, wie er in der Datenbank des Bundeskriminalamts gespeichert wird, mutet wenig spektakulär an: Er besteht aus nichts als einem Code von acht Zahlenpaaren. Doch um einen Täter zweifelsfrei zu überführen, reicht das aus. Jede der Zahlen im Code steht für das, was Genetiker einen „Short Tandem Repeat“ (STR) nennen, einen Abschnitt der Erbsubstanz, in dem sich sehr kurze DNA-Sequenzen mehrmals hintereinander wiederholen – wie oft, das verraten die Zahlen des Fingerabdruck-Codes. Zwar kann jeder einzelne STR bei zwei verschiedenen Menschen durchaus gleich lang sein. Doch die Kombination aller untersuchten Längen macht den genetischen Fingerabdruck unverwechselbar: Die Wahrscheinlichkeit, dass Spuren- und Verdächtigen- DNA irrtümlich übereinstimmen, liegt laut Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen bei eins zu 300 Milliarden. Mehr als die Identität jedoch verraten die DNA-Abschnitts-Längen von am Tatort gefundenen Spuren nicht. Von ihnen etwa auf äußere Erscheinung oder gar die Persönlichkeit des mutmaßlichen Täters zu schließen, sei „vollkommen ausgeschlossen“, so Walter Meyer, Fachbereichsleiter DNAAnalysen beim LKA Nordrhein-Westfalen. Das liegt vor allem daran, dass die untersuchten Abschnitte allesamt zur sogenannten nicht kodierenden DNA gehören. Das sind die 98 Prozent der Erbsubstanz, die keine Gene enthalten, und die deshalb weder über Aussehen noch über Körperfunktionen oder mögliche Krankheiten eines Menschen Auskunft geben. In Deutschland wird derzeit nur ein einziges Gen in forensischen DNA-Spuren untersucht: das sogenannte Amelogenin-Gen, das einen Rückschluss auf das Geschlecht des mutmaßlichen Täters erlaubt. In Holland allerdings ist seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2003 mehr erlaubt: Außer dem Gen zur Geschlechtsbestimmung und den STRs wird dort aus den Tatort-Spuren auch andere DNA untersucht, die zwar, wie die STRs, keine Gene enthält, aber eine grobe Einschätzung der geografischen Abstammung erlaubt – europäisch, asiatisch oder afrikanisch. Noch allerdings ist dieses Verfahren äußerst fehleranfällig. Quelle: Spiegel 04-2005

  • 17.09.04
  • 16:44
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Strafverfahren gegen die Nutzer von FTPWelt.com

Jetzt macht mal halblang. Es müssen sich keine 45.000 Menschen fürchten. Nur die dümmsten der Dummen sollten Angst haben. Ich hatte mich da mal mit einem gefakten Namen angemeldet, um mir das Ganze anzuschauen. Es gab damals mehrere Möglichkeiten zur Zahlung. Einige davon dürften sich nur schwer zurückverfolgen lassen. Weiterhin kann man nicht nachweisen, das derjenige, der bezahlt hat, die gleiche Person ist, die Dateien runtergeladen hat. Wie schon weiter oben beschrieben, ist das Zahlen an den Anbieter nicht strafbar. Weiterhin ist der Download von der Seite nicht unbedingt strafbar. Die Kosten sollten ja nur den Traffic (und bei den Gewinnen wohl noch etwas mehr) decken. Es kommt also ganz darauf an, welche Dateien gedownloadet wurden. Leider war eine Vielzahl der angebotenen Dateien illegal. Trotzdem ist es Sache der Staatsanwaltschaft, zu beweisen, das eine bestimmte Person eine bestimmte Datei heruntergeladen hat. Jeder Nutzer kann also bedenkenlos einräumen, gezahlt zu haben und angemeldet zu sein. Der vollständige Download von bestimmten Dateien muß ihm aber persönlich nachgewiesen werden. Schließlich gibt es genügend Hacker, die in der Lage wären, die Accounts zu knacken und auf fremden Namen downzuloaden. Auch kann jeder Freund/in an seinem Rechner gewesen und downgeloadet haben. Kein PC-User ist verpflichtet, Buch zu führen, wer wann an seinem Rechner was macht. Im Verkehrsrecht kann man ohne Beweisfoto auch behaupten, jemand anderes ist gefahren und man weiß nicht mehr, wer. Mit etwas Glück hat FTP-WELT.COM nur die Anzahl der Downloads und/oder die Dateien mit dem Benutzernamen gespeichert, nicht aber die IP und den Zeitpunkt. Darüber hinaus waren bei meinem Testbesuch damals sämtliche Dateien HTTP-Downloads. Soweit ich weiß, läßt es das normale HTTP-Protokoll im Gegensatz zu Tauschbörsen gar nicht zu, die IP zu erfassen. Ohne die kann aber in der Regel niemand belangt werden. Clevere User haben also eine e-Mail-Adresse verwendet, zu denen es nur falsche Adressangaben gibt. Einen darauf aufbaudenden Benutzernamen verwendet, eine anonyme Zahlungsmethode gewählt, stets nur von direkten HTTP und/oder FTP Links downgeloadet und am besten anonym, hinter einem Proxy oder in einem Netzwerk gesurft. Ein eindeutiger Nachweis von illegalen Downloads ist somit nur äußerst schwierig möglich. Und es heißt ja, im Zweifel für den Angeklagten. Ich rate aber jedem Betroffenen, sämtliche illegale Software aus seinem Haus zu entfernen und seine Festplatte/n unwiderherstellbar zu löschen. Denn soweit ich weiß, bekommt die Polizei bei Verdachtsfall ganz einfach die Durchsuchungserlaubnis.Ergänzend möchte ich erwähnen, das bisher nur rechtskräftig verurteilt wurde, wer eine Vielzahl von illegalen Filmen/Musikstücken oder von Software auf seinem Rechner hatte. In Tauschbörsen kann man das mit BrowseUser problemlos herausfinden. Bei FTP-Welt.com ist es schon schwer genug, einen einzelnen Download zu beweisen. Also liebe Betroffene, trefft alle Vorkehrungen und legt euch wieder ruhig schlafen. Ich denke, die Ansage, alle müßten mit einer Anzeige rechnen, dient einzig zur Abschreckung. Und ich bin sicher, das selbst, wenn deswegen überhaupt nichts kommt, kein ehemaliger Nutzer jemals wieder bedenkenlos eine einzige illegale Datei downloaden wird. Das ist schon Erfolg genug für das ausbeuterische System der Urheberrechtsverwalter, die im Filmbereich jedes Jahr Wachstumsraten von über 10 Prozent hat und trotzdem noch über verloren gegangene Verkäufe jammert. Nicht jeder, der eine Datei für 1,50 runterlädt, hätte sich auch die DVD für 15 Euro gekauft.

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