Abgemahnte Seiten wehren sich gegen Vorwürfe
@didelmaus: stimme dir voll und ganz zu
@deadbliss:Du musst dir nicht illegal ein paar MP3s runterladen um eine Band kennenzulernen die dir empfohlen wurde. Bei allen größeren Onlinemusikgeschäften (Amazon, iTunes etc.) kann man die Lieder zumindest ausschnittsweise vorab anhören) oder du kannst in den Laden gehen und dir dort die CD vor dem Kauf anhören. Du kannst von mir aus gerne ILLEGALES machen, aber du solltest dich nachher nicht darüber beschweren, wenn du für dein illegales Handeln zur Rechenschaft gezogen wirst. Du darfst auch gerne im Netz nach den Songtexten suchen, aber das Veröffentlichen ist ist eben nun mal illegal - ob das euch allen hier gefällt oder nicht. Wendet euch an euren Bundestagsabgeordneten, damit die die Gesetze ändern. Aber an bestehende Gesetze muss man sich eben halten (und wenn man es nicht tut, muss man halt die Konsequenzen tragen).
@ Decay: Und genau so wie du dein Auto nicht allen zur Verfügung stellen möchtest möchte hier der Eigentümer eben auch nicht, dass sein geistiges Eigentum in dieser Form allen zur Verfügung steht. Das ist nun mal das Recht eines jeden Eigentümers (ob materieller oder immaterieller Werte) zu bestimmen was damit gemacht werden darf und was nicht.
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Yahoo mischt bei VoIP mit und drückt Preise
"drückt die Preise"????? 2,49 monatlich damit ich überhaupt erreichbar bin?
Da ist GMX mit 1 ct/Minute deutlich billiger oder eben voipbuster oder sipdiscount. Auch 3U ist mit 1 ct (sekundengenau) billiger (wenngleich man aber dort DSL oder Preselection-Kunde sein muss). Und wenn man erreichbar sein will, dann holt man sich eben bei z.B. sipgate oder nikotel eine kostenlose Ortsrufnummer. Bei entsprechender Hardware (AVM oder SNOM) sind mehrere Anbieter ja kein Problem...
Microsoft wird wegen Xbox 360 Problemen verklagt
So ein Wichtigtuer de nur darauf aus ist, irgendwelche dubiosen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe zu erheben um sich selbst zu bereichern. Wenn sein Gerät defekt ist, dann kann er es nach deutschem Recht entweder reparieren lassen oder den Kauf rückgängig machen oder den Preis mindern. Dass ein Defekt ärgerlich ist - keine Frage, aber wo bitte ist das Problem? Die spinnen die Amis. Wenn tatsächlich 3% defekt sind, dann ist das natürlich für die 3% Käufer ärgerlich, da mit zusätzlichem Aufwand verbunden aber normalerweise geht man dann in den Laden, stellt das Gerät dem Verkäufer vor die Füße und sagt: "Ding kaputt, bitte austauschen" und geht wieder. Eine Sache von Minuten.
Pentagon blamiert sich mit PDF-Dokument
@s41: "Nur sollte man halt diese Besonderheit bei der PDF-Erstellung beachten.
" Ich wusste diese Besonderheit bislang nicht und ich vermute mal, dass ganz ganz viele User davon auch nicht wussten. Wenigstens wird man so auf diese SChwachstelle aufmerksam.
O2 mit umstrittener Anruf-Info per SMS Funktion
@Duglum: Ruf doch einfach bei der 0179-Nr. an. Habe ich gerade geacht. So merken die bei O2 eher, dass diese (heimliche) Einführung nicht auf jedermans Zustimmung stößt. Ich finde es eigentlich unglaublich, dass mich als Anrufer die Kosten treffen!
Abgemahnte Seiten wehren sich gegen Vorwürfe
@DJLucky2005: Wer erzählt denn so einen Schwachsinn von wegen max. 16.000 Umsatz?
Abgemahnte Seiten wehren sich gegen Vorwürfe
@didelmaus: stimme dir voll und ganz zu
@deadbliss:Du musst dir nicht illegal ein paar MP3s runterladen um eine Band kennenzulernen die dir empfohlen wurde. Bei allen größeren Onlinemusikgeschäften (Amazon, iTunes etc.) kann man die Lieder zumindest ausschnittsweise vorab anhören) oder du kannst in den Laden gehen und dir dort die CD vor dem Kauf anhören. Du kannst von mir aus gerne ILLEGALES machen, aber du solltest dich nachher nicht darüber beschweren, wenn du für dein illegales Handeln zur Rechenschaft gezogen wirst. Du darfst auch gerne im Netz nach den Songtexten suchen, aber das Veröffentlichen ist ist eben nun mal illegal - ob das euch allen hier gefällt oder nicht. Wendet euch an euren Bundestagsabgeordneten, damit die die Gesetze ändern. Aber an bestehende Gesetze muss man sich eben halten (und wenn man es nicht tut, muss man halt die Konsequenzen tragen).
@ Decay: Und genau so wie du dein Auto nicht allen zur Verfügung stellen möchtest möchte hier der Eigentümer eben auch nicht, dass sein geistiges Eigentum in dieser Form allen zur Verfügung steht. Das ist nun mal das Recht eines jeden Eigentümers (ob materieller oder immaterieller Werte) zu bestimmen was damit gemacht werden darf und was nicht.
Abgemahnte Seiten wehren sich gegen Vorwürfe
@der_ingo: Ich wäre ja auch für eine freundliche Email zuvor: aber kannst du dir vorstellen, wie viele Emails die schicken müssten bei den vielen Seiten die Songtexte veröffentlichen?! Natürlich geht es in diesem Zusammenhang auch um Abschreckung.
Songtext-Seiten werden abgemahnt
@snc: Das hätten die Musikverlage natürlich machen können, nur: es besteht keine Verpflichtung dazu. Im Gegenteil: PER GESETZ wären die Seitenbetreiber verpflichtet, die entsprechenden Urheber VOR DER VERÖFFENLICHUNG anzuschreiben und die Genehmigung zur Veröffentlichung einzuholen. Die Seitenbetreiber haben damit gegen geltendes Recht verstoßen und nicht die Musikverlage! Um es auf einen Punkt zu bringen: Was die Seitenbetreiber da machen (also ohne vorher die entsprechenden Genehmigungen einzuholen) ist schlicht illegal. Um es ein wenig plastischer anhand enes Beispiels zu illustrieren (nicht als 1:1 Beispiel heranziehbar!): Wenn du mit einem Auto eine Testfahrt unternehmen möchtest fragst du auch den Händler um Erlaubnis BEVOR du losfährst und besorgst dir nicht einfach irgendwie/irgendwoher die Schlüssel, fährst mit dem Auto rum und erwartest dann auch noch vom Händler, dass er dich doch bitte auffordern möge, dies zu unterlassen da er sonst die Polizei ruft.
Songtext-Seiten werden abgemahnt
Man, Man, Man, Leute. Ich find´s auch blöd, dass diese Musikverlage so etwas in Auftrag geben. Hier geht es ja in der Regel um Menschen, die das als Hobby machen aus Liebe zur Musik und dafür keinen Cent verlangen. ABER: Es ist nun mal ihr gutes Recht, als Rechteinhaber die Veröffentlichung der Texte zu untersagen (bzw.. untersagen zu lassen). Dieses Recht gibt ihnen das URHEBERRECHTSGESETZ. Mit der ungenehmigten Veröffentlichung haben die Seiteninhaber GEGEN GELTENDES RECHT verstoßen. Die Rechtsanwälte wurden von den Rechteinhabern (Musikverlag) beauftragt um diesen GESETZESVERSTOß zu beenden und müssen dann diesem Auftrag entsprechend handeln. Die Kosten ergeben sich auch AUS DEM GESETZ (RVG).
Songtext-Seiten werden abgemahnt
@HarryK: Die haben sich den Auftrag nicht selbst erteilt sondern IM GESETZ werden/wurden bestimmte Gruppen (darunter auch Rechtsanwälte) vom Gesetzgeber (=Parlament) dazu ermächtigt.