0% Umsatzsteuer: Seit 1.1. ist private Photovoltaik deutlich günstiger
@Breaker: Im §12 Abs. 3 Satz 1 steht als Voraussetzung bzw. Bedingung für die 0% Regelung
"...gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird"
Im Marktstammdatenregister können aber nur einspeisende Anlagen eingetragen werden, somit keine PV Inselanlagen. Daher würde ich vermuten, dass für den Kauf von Komponenten für Insel-PV-Systeme weiterhin der 19% MwSt. Satz gilt, was wiederum dazu führen dürfte, dass jeder Verkauf von Komponenten ohne entsprechenden Marktstammdatenregisterauszug als Nachweis ebenfalls mit 19% erfolgen müsste, da die Komponenten ja auch für Inselanlagen oder Schrebergärten / Camping verwendet werden könnten (also Verwendung ohne Registereintrag) ... Mobile PV Komponenten sind von der 0% Regelung ausgenommen, vermutlich auch weg. der nicht Eintragbarkeit ins Register.
Jetzt frage ich mich, wie die Händler da rechtssicher vorgehen sollen, denn eigentlich dürfte ein Verkauf ja nur mit 0% MwSt. erfolgen, wenn ein Registerauszug vorgelegt wurde und woher weiß der Händler, dass dieser Auszug nicht schon für andere Vorgänge verwendet wurde und die 30 kW peak Grenze nicht insgesamt überschritten wird, wenn er die Anlage nicht selbst montiert ...
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0% Umsatzsteuer: Seit 1.1. ist private Photovoltaik deutlich günstiger
@Breaker: Im §12 Abs. 3 Satz 1 steht als Voraussetzung bzw. Bedingung für die 0% Regelung
"...gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird"
Im Marktstammdatenregister können aber nur einspeisende Anlagen eingetragen werden, somit keine PV Inselanlagen. Daher würde ich vermuten, dass für den Kauf von Komponenten für Insel-PV-Systeme weiterhin der 19% MwSt. Satz gilt, was wiederum dazu führen dürfte, dass jeder Verkauf von Komponenten ohne entsprechenden Marktstammdatenregisterauszug als Nachweis ebenfalls mit 19% erfolgen müsste, da die Komponenten ja auch für Inselanlagen oder Schrebergärten / Camping verwendet werden könnten (also Verwendung ohne Registereintrag) ... Mobile PV Komponenten sind von der 0% Regelung ausgenommen, vermutlich auch weg. der nicht Eintragbarkeit ins Register.
Jetzt frage ich mich, wie die Händler da rechtssicher vorgehen sollen, denn eigentlich dürfte ein Verkauf ja nur mit 0% MwSt. erfolgen, wenn ein Registerauszug vorgelegt wurde und woher weiß der Händler, dass dieser Auszug nicht schon für andere Vorgänge verwendet wurde und die 30 kW peak Grenze nicht insgesamt überschritten wird, wenn er die Anlage nicht selbst montiert ...
0% Umsatzsteuer: Seit 1.1. ist private Photovoltaik deutlich günstiger
Gelten die 0% MwSt. auch für PV-Inselanlagen (kein Eintrag ins Marktstammdatenregister möglich da nicht einspeisend)?