- 04.02.26
- 06:39
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Kaspersky droht BSI: Streit um Warnung vor Software eskaliert
Kaspersky hat das BSI in den vergangenen Jahren transparent, offen und konstruktiv informiert. Dabei hat Kaspersky dargelegt, wie es über einen Secure Software Development Lifecycle, Security by Design und ausgefeilte Kontrollmechanismen hoch sichere Prozesse umsetzt und diese wirksam vor Manipulation schützt. In der Praxis wird das dadurch belegt, dass es mit Kaspersky Software weder in Deutschland, noch in Europa noch in anderen Regionen der Welt Sicherheitsvorfälle gegeben hat, die die damaligen Risikovermutungen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt haben. Die Risikoannahmen sind hypothetisch geblieben. Das BSI Gesetz fordert in §13 seit dem 6.12.2025, dass das BSI Warnungen nach sechs Monate zu entfernen hat, wenn nicht weiterhin hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Gefahren für die IT-Sicherheit bestehen. Genau das tut das BSI nicht und verweist im Jahr 2026 (!) auf die Gründe des Warnung von 2022(!), ohne die Entwicklungen, Erkenntnisse und von Kaspersky umgesetzten Maßnahmen im Zeitverlauf in Erwägung zu ziehen. Das bezeichnen Juristen als ermessensfehlerhaft oder als willkürlich. Und genau das gefährdet das Vertrauen in das BSI und die Cybersicherheit.
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Kaspersky droht BSI: Streit um Warnung vor Software eskaliert
Kaspersky hat das BSI in den vergangenen Jahren transparent, offen und konstruktiv informiert. Dabei hat Kaspersky dargelegt, wie es über einen Secure Software Development Lifecycle, Security by Design und ausgefeilte Kontrollmechanismen hoch sichere Prozesse umsetzt und diese wirksam vor Manipulation schützt. In der Praxis wird das dadurch belegt, dass es mit Kaspersky Software weder in Deutschland, noch in Europa noch in anderen Regionen der Welt Sicherheitsvorfälle gegeben hat, die die damaligen Risikovermutungen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt haben. Die Risikoannahmen sind hypothetisch geblieben. Das BSI Gesetz fordert in §13 seit dem 6.12.2025, dass das BSI Warnungen nach sechs Monate zu entfernen hat, wenn nicht weiterhin hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Gefahren für die IT-Sicherheit bestehen. Genau das tut das BSI nicht und verweist im Jahr 2026 (!) auf die Gründe des Warnung von 2022(!), ohne die Entwicklungen, Erkenntnisse und von Kaspersky umgesetzten Maßnahmen im Zeitverlauf in Erwägung zu ziehen. Das bezeichnen Juristen als ermessensfehlerhaft oder als willkürlich. Und genau das gefährdet das Vertrauen in das BSI und die Cybersicherheit.
BSI vs. Kaspersky: Verfassungs-Abfuhr für russischen Antivir-Hersteller
Auf das #Bundesverfassungsgericht (#BVerfG) ist Verlass. Es entscheidet nach Recht und Gesetz. Es greift keine sachfremden Argumente auf. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestärkt Kaspersky's Rechtsauffassung zur Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)-Warnung. Zwar hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster zur BSI-Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, weil das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde. Allerdings hat das BVerfG festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos ist. Das Verwaltungsgericht sei, so das BVerfG, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung im Eilverfahren zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist