AnglersD

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AnglersD

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Jetzt bestätigt auch der EuGH die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

Wenn ich als Person oder Familie pro Wohneinheit bezahle und der BGH feststellt das für Zweitwohnungen, Doppelbelastung, nicht gezahlt werden brauch. Man kann ja nur einmal zuschauen (jeder Mensch hat nur einen Kopf). Warum müssen dann Hotelbetreiber, oder wer auch immer, bezahlen wo doch Ihre Kunden schon gezahlt haben?

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