rquermann

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rquermann

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Technikaffiner Steuerberater aus Herdecke (bei Dortmund)

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  • 31.01.17
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Bitcoin erreicht erstmals seit drei Jahren einen Wert von 1000 Dollar

@traumklang
Mit deinen coins machst du dir unnötige Sorgen. Der Verkauf/Tausch von Bitcoin stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Gewinne oder Verluste sind nur steuerpflichtig, wenn Kauf und Verkauf binnen eines Jahres erfolgen. Beim Verkauf von gemintem Kram stellte sich das Finanzamt selbst ein Bein. Da kein Kauf erfolgte, liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor.
Aber alleine durch die Frist des "schlafenden" Laptops sind die Coins steuerfrei, wenn es ein privater Laptop war.

Der private Vermögenszuwachs muss steuerlich nicht angegeben werden. Es sollte aber im eigenen Interesse freiwillig erfolgen. Ich habe damit bester Erfahrungen, da ich beruflich damit beschäftigt bin. Bei einem unklaren Vermögenszuwachs unterstellt der Fiskus gerne Schwarzgeschäfte. Wenn man die Mittelherkunft rechtzeitig erklärt, hat man noch die erforderlichen Unterlagen und spart sich Scherereien.

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