CdrBo

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CdrBo

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  • 16.12.17
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Fall Megaupload: Rückschlag für Kim Dotcom im Auslieferungsverfahren

@bestermann69: "Wer den verteidigt, gehört selber weggesperrt, oder noch besser, genau so abgezockt zu werden, wie er es mit genug Leuten gemacht hat."

Mehr muss ich nicht lesen. System verstanden

..not

  • 12.12.17
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Vorsicht: Wieder eine Welle gefälschter 2 TByte-USB-Sticks bei Amazon

@DerTigga: Und den Betrag dann bei wem genau einfordern?

  • 05.06.17
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Probleme für Andy Rubins Essential Phone: Spigen besitzt Markenrecht

@Alfred J Kwack: "Mann Junge, dann halt nur für dich"? Und "Korinthenkacker"?

So gereizt reagierst du also, wenn jemand einfach anderer Meinung ist? Du hältst dich selbst also für so unfehlbar, dass jemand mit anderer Meinung es einfach nur nicht versteht?

Ich wünsche dir, dass du in deinem weiteren Leben lernst, andere Meinungen neben deiner eigenen zu akzeptieren, ohne gleich aus der Haut fahren oder genervt reagieren zu müssen.

Ich bin übrigens der Meinung von @floerido Es macht regional durchaus einen Unterschied, ob es Fremdsprache, Landessprache oder eine örtlich verwendete Bezeichnung ist.

Es gibt ja gute Gründe, wieso Patente mehrfach angemeldet werden müssen, wenn man die Rechte weltweit besitzen will. Und es gibt durchaus Firmen, die Namensrechte nur in gewissen Ländern haben. Aber ich schweife ab.

Ich denke also auch, dass es einen Unterschied macht, was für eine Art von Wort es ist.

  • 27.03.17
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Rotes iPhone 7 jetzt verfügbar: Wahnsinnig beliebt ist es nicht

@gutenmorgen1: Vielleicht erst Mal schlau machen und dann erst die Klappe so weit aufmachen. Genau das wurde nämlich hier getan. Sogar mehrmals.

https://winfuture.de/news,94465.html
https://winfuture.de/news,96784.html
https://winfuture.de/news,87014.html
https://winfuture.de/news,91971.html

Und das sind nur beispielhaft einige wenige Ergebnisse auf winfuture. Aber ist natürlich viel viel einfacher, einfach ungeprüft hier Vorwürfe in den Raum zu werfen. Denn nur so, kann man auf einfachste Art und Weise Stimmung machen und den eigenen Standpunkt direkt selbst unterstreichen. Schwach.. sehr sehr schwach..

  • 01.11.16
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Games: Verkannte Kult-Spiele, die kaum gekauft wurden

@Lon Star: So einen Spruch und dann noch *facepalm* hinterher? Und gleichzeitig demonstrieren, dass du selbst keine Ahnung hast?

@tacc hat doch vollkommen recht. Wenn durch die BPjM ein Spiel indiziert wird, unterliegt es den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 JuSchG. Damit gilt, dass es nicht "an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden" darf.

Also völlig Latte, ob es nun beschlagnahmt, bzw nicht beschlagnahmt wurde.

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