- 28.04.14
- 11:42
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Verfassungsschutz-Chef gegen Grundrechts-Schutz
@ElWa: Nicht ganz. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es primär nicht darum etwas im Vorwege zu vermeiden. Das ist gar nicht möglich. Es geht lediglich um die Nachträgliche Aufklärung und damit um die nachträgliche Bestrafung.
Sonst müssten jegliche gesammelten Daten zeitnah ausgewertet werden. Das ist im Moment schwer möglich. Lediglich auf einen Anfangsverdacht hin können die Daten dann rekonstruiert/ausgewertet werden.
Das ist allerdings jetzt schon möglich. Dafür braucht es keinerlei Gesetzesänderung.
Bestes Beispiel hierbei ist der Abmahnwahn der Musik und Filmindustrie. Auf einen Anfangsverdacht wird der Provider auf längere Speicherung gedrängt. Einem Richter wird der Vorgang vorgelegt der ein Urteil erlässt. Mit dem Urteil wird der Provider auf Herausgabe der Daten gezwungen.
Wenn sie "Ihn" also ausspionieren würden und die Daten ins Internet stellen würden, so würde Herr Maaßen sicherlich nur davon ausgehen das noch mehr Daten gesammelt werden müssten, noch schneller und die Grundrechte noch weiter beschnitten werden müssten um solche Vorgänge noch vor der Tat zu unterbinden.
Hm... Minority Report...
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Projekt zur TrueCrypt-Auferstehung ist in der Schweiz angelaufen
Ob open oder closed ist doch erst einmal vollkommen egal....
Wie das Projekt "truecrypt" zu Ende ging ist, jedenfalls für mich, mehr als suspekt und nicht nachvollziehbar.
Daher begrüße ich es das versucht wird ein Projekt wie truecrypt weiter am Leben zu erhalten.
Verfassungsschutz-Chef gegen Grundrechts-Schutz
@starbase64: Umfangreiches Thema das man nicht so schnell und leicht abhandeln kann. Die Tendenz kann man aber nicht leugnen. Allerdings solange es noch genügend Menschen gibt die solidarisch für andere einstehen selbst wenn sie selber nicht von etwas betroffen sind, besteht noch Hoffnung.
Leider sterben diese Menschen jedoch langsam aus. Oder wie erziehe ich meine Kinder usw...
Ob dieses Zukunftsszenario also eintrifft liegt an jedem einzelnen.
Verfassungsschutz-Chef gegen Grundrechts-Schutz
@ElWa: Nicht ganz. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es primär nicht darum etwas im Vorwege zu vermeiden. Das ist gar nicht möglich. Es geht lediglich um die Nachträgliche Aufklärung und damit um die nachträgliche Bestrafung.
Sonst müssten jegliche gesammelten Daten zeitnah ausgewertet werden. Das ist im Moment schwer möglich. Lediglich auf einen Anfangsverdacht hin können die Daten dann rekonstruiert/ausgewertet werden.
Das ist allerdings jetzt schon möglich. Dafür braucht es keinerlei Gesetzesänderung.
Bestes Beispiel hierbei ist der Abmahnwahn der Musik und Filmindustrie. Auf einen Anfangsverdacht wird der Provider auf längere Speicherung gedrängt. Einem Richter wird der Vorgang vorgelegt der ein Urteil erlässt. Mit dem Urteil wird der Provider auf Herausgabe der Daten gezwungen.
Wenn sie "Ihn" also ausspionieren würden und die Daten ins Internet stellen würden, so würde Herr Maaßen sicherlich nur davon ausgehen das noch mehr Daten gesammelt werden müssten, noch schneller und die Grundrechte noch weiter beschnitten werden müssten um solche Vorgänge noch vor der Tat zu unterbinden.
Hm... Minority Report...
Verfassungsschutz-Chef gegen Grundrechts-Schutz
Der Verfassungsschutz, soll die Verfassung Schützen.
Seit 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung für Gesamtdeutschland lt wiki.
Um bei den Worten von Herrn Maaßen zu bleiben, finde ich es bedauerlich so eine Äußerung aus seinem Munde zu hören.
Noch dazu ein Beispiel zu bringen, das ebenso falsch ist.
Könnte da jemand seinen Beruflichen Zweck verfehlt haben?