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  • 09.11.11
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Gesetz soll Abmahn-Wahn weiter einschränken

Seit Jahren sind Frau Rechtsanwältin und Bundesjustizministerin LS diese Vorgänge bestens bekannt. Viele Abmahnanwälte (Frh. v. Gravenreuth - verstorben und Co) gehören dem GRUR-Club (juristischer Verein) an. Ebenso zahlreiche Richter, die über diese zweifelhaften Abmahnungen entscheiden.

Frau LS und der GRUR-Verein halten die Namen der Bundesrichter geheim und weigern sich, der Öffentlichkeit die Namen der Richter offenzulegen, die bisher geheime GRUR-Richter sind. Richter, die zusammen mit Abmahnanwälten dem GRUR-Club heimlich angehören, kann es in einem Rechtsstaat nicht geben.

Ein Klage ist beim BGH anhängig, der Öffentlichkeit die Namen aller Richter offenzulegen, die geheime GRUR-Mitglieder sind. Frau Bundesjustizministerin LS hält die Namen der Bundesrichter und Abmahnanwälte im GRUR-Club aus Datenschutzgründen geheim.

Die Bundesjustizministerin lässt vorsätzlich Lücken z.B. im Markenrecht, damit die GRUR-Anwälte Kasse machen können. Diese Gesetztes-Lücken werden dann durch die Richter aus dem GRUR-Verein per Richterrecht zum Vorteil von GRUR-Anwälten geschlossen.

Es gibt die Möglichkeit der Berechtigungsanfrage, die ein Abmahnanwalt zuerst absenden könnte. Nur verdienen der Anwalt und die Gerichte daran nichts, wenn das Abmahnopfer sein angebliches Fehlverhalten aufgrund der Berechtigungsanfrage korrigiert.

Ein einfaches Gesetz: - Vor einer Abmahnung ist eine Berechtigungsanfrage vorzunehmen - hätte seit Jahren ausgereicht, das Abmahnwesen zu beenden.

Frau Bundesjustizministerin treten Sie zurück, Sie sind imo für einen Rechtsstaat untragbar.

Patentanwalt
Dipl.-Ing. Reinhard Treudler

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