keepiteasy

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  • 12.06.11
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GVU: Kino.to & Co. - Nutzung von Streams strafbar

Ich geh in ein restaurant und esse ein schnitzel weil es angeboten wird. nun kommt heraus, dass dieses tier eigentlich gestohlen oder anderweitig in eine illegale aktivitaet verwickelt war. was nun? es wird zeit dass dieses ganze urheberrecht insoweit geaendert wird, dass es wieder freude macht solche stuecke (ob musik oder film) kaeuflich zu erwerben. siehe apps auf mobilen geraeten, seit spiele 1$ kosten und nicht 40$ kauft auch die masse, weniger raubkopien, und den spieleherstellern die dies erkannt haben geht es besser den je. es liegt als weniger an den boesen usern sondern vielmehr daran zu welchen preisen etwas angeboten wird. GVU (greediness vs. usability)

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