Festplatten-Passwort "vergessen":
Schon über 17 Monate Beugehaft
Ars Technica.
Ein Gericht hatte angeordnet, dass der Beschuldigte die Passwörter zu den Datenspeichern herauszugeben habe - und bei der Verweigerung dessen Erzwingungshaft angeordnet. Seitdem beruft sich der Mann auf sein verfassungsmäßiges Recht, in einem Strafverfahren keine Angaben machen zu müssen, die ihn unter Umständen selbst belasten könnten. Ferner gibt der Beschuldigte an, die Passwörter zu den Datenträgern vergessen zu haben, wodurch er auch bei bestem Willen nicht weiterhelfen könne.
Die Indizien-Lage ist zumindest aus Sicht der Polizei klar: Auf dem unverschlüsselten Laufwerk des ebenfalls beschlagnahmten Computers sei das Bild eines minderjährigen Mädchens in eindeutig sexueller Pose gefunden worden. Logs würden außerdem bestätigen, dass sich der Beschuldigte in einschlägigen Online-Communitys bewegte. Hinzu komme, dass man die Hashes heruntergeladener Inhalte kenne und diese mit Datenbanken illegaler Materialien übereinstimmen würden.
In dem Fall geht es um einen Polizisten, dem der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen wird. Im Zuge dessen hatten die Ermittler bei einer Hausdurchsuchung im Jahr 2015 zwei verschlüsselte Festplatten beschlagnahmt. Es ist ihnen bisher allerdings nicht gelungen, auf deren Inhalte zuzugreifen, berichtete Ein Gericht hatte angeordnet, dass der Beschuldigte die Passwörter zu den Datenspeichern herauszugeben habe - und bei der Verweigerung dessen Erzwingungshaft angeordnet. Seitdem beruft sich der Mann auf sein verfassungsmäßiges Recht, in einem Strafverfahren keine Angaben machen zu müssen, die ihn unter Umständen selbst belasten könnten. Ferner gibt der Beschuldigte an, die Passwörter zu den Datenträgern vergessen zu haben, wodurch er auch bei bestem Willen nicht weiterhelfen könne.
Beweise bekannt, nur nicht zugänglich
Beide Argumente ließen die Richter aber nicht gelten. Insbesondere das Recht, zu der Sache zu schweigen, müsste der Beugehaft eigentlich entgegenstehen. Allerdings argumentierte das zuständige Gericht, dass es sehr klare Indizien dafür gibt, dass die vermuteten Inhalte auf den Datenträgern zu finden sind. Daraus wird nun konstruiert, dass ja eigentlich ohnehin längst klar ist, wo die Beweise sind und dass der Verdächtige schuldig ist. Nur müsse man noch ordentlich an die Beweise herankommen, damit die Verurteilung hieb- und stichfest sei.Die Indizien-Lage ist zumindest aus Sicht der Polizei klar: Auf dem unverschlüsselten Laufwerk des ebenfalls beschlagnahmten Computers sei das Bild eines minderjährigen Mädchens in eindeutig sexueller Pose gefunden worden. Logs würden außerdem bestätigen, dass sich der Beschuldigte in einschlägigen Online-Communitys bewegte. Hinzu komme, dass man die Hashes heruntergeladener Inhalte kenne und diese mit Datenbanken illegaler Materialien übereinstimmen würden.
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