Piraten bringen Abmahnkanzlei U+C in Bedrängnis
Die Dokumente sollen nachweisen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Gebühren für versandte Abmahnungen direkt den Rechteverwertern zufließen. Diese werden demnach also gezielt an den Beträgen beteiligt, die den betroffenen Nutzern als Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt werden. Im Gegenzug verzichten die Anwälte auf ihr Honorar, wenn seitens der Abgemahnten keine Zahlung erfolgt.
Bereits die Tatsache, dass eine Abrechnung durch U+C gegenüber dem Auftraggeber überhaupt nur dann erfolgt, wenn Zahlungen geleistet worden sind, dürfte rechtlich problematisch sein. Denn hier handelt es sich um ein unzulässiges Erfolgshonorar, so ein von der Piratenpartei in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.
Nicht weniger problematisch sei die Aufteilung der Einnahmen. Insbesondere auch daher, weil dem Abgemahnten Rechtsanwaltsgebühren suggeriert werden, die gar nicht in dieser Höhe an die beteiligten Anwälte fließen. Dass dies auch tatsächlich der Fall ist, zeigen weitergehende Dokumente. Denn neben der Mandantenvereinbarung konnten auch Unterlagen über Kontenbewegungen der Kanzlei veröffentlicht werden.
Die getroffenen Vereinbarungen können laut den Verfassern des Gutachtens als illegal bezeichnet werden. Dabei geht es aber nicht nur um die unzulässigen Erfolgshonorare. Auch die sonstige Vorgehensweise erfülle den Tatbestand des Betrugs, hieß es.
"Die aktuelle Abmahnwelle zeigt sehr deutlich, dass die Regierung in der Vergangenheit nicht willens war, die Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Anwaltskanzleien zu schützen. Mangelhaft ausformulierte Gesetze und überarbeitete Richter spielen Hand in Hand zusammen und erzeugen ein Klima der Rechtsunsicherheit. Immer wieder bezahlen Menschen ungerechtfertigte Abmahnungen aus Angst vor sozialer Stigmatisierung und den möglichen Kosten eines Gerichtsverfahrens", kommentierte Bruno Kramm, Themenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei, die aktuellen Fälle.
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Christian Kahle
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