Brexit: Großbritannien kann .eu-Domains auch weiterhin verwenden
Mit dem Verlassen der EU drohte Großbritannien die Kündigung von gut 300.000 .eu-Domains, welche in dem Land registriert wurden. Nun hat die Europäische Kommission eine neue Regelung beschlossen, sodass die Top-Level-Domain weiterhin ohne Konsequenzen genutzt werden kann.
Bislang hatten nur Länder, welche der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, die Möglichkeit zur Nutzung der .eu-Domains. Somit wären die Briten nach dem Brexit nicht mehr berechtigt gewesen, die Adressen zu registrieren. Die entsprechende Richtlinie wurde jetzt allerdings entschärft. Ab sofort haben auch alle Privatpersonen und Unternehmen, die außerhalb des EWR in Drittstaaten wohnen, die Möglichkeit zum Beantragen und Verwenden der Top-Level-Domain.
Infografik: UK droht durch Brexit ein Brain-Drain
Insgesamt sind in Großbritannien und Nordirland 317.286 .eu-Domains angemeldet worden. Ob die Verwaltungsstelle Eurid die zuvor registrierten Adressen nach dem Austritt aus der EU tatsächlich gekündigt hätte, ging im vergangenen Monat aus der Ankündigung nicht direkt hervor. Mit der neuen Regelung verliert diese Frage aber ohnehin an Bedeutung.
Mehr als 300.000 Domains betroffen
Es ist somit auch nicht zwingend erforderlich, dass Großbritannien nach dem Brexit im EWR verbleibt. Eine endgültige Entscheidung hierzu wurde allerdings noch nicht getroffen und wäre daher abzuwarten. Mit der neuen Richtlinie möchte die Europäische Kommission vermutlich die in Zusammenhang mit dem Brexit entstehenden Verluste kompensieren. Die Kosten für die Top-Level-Domain verändern sich dabei nicht. Ein weiterer Grund für die beschlossene Regelung stellt die Tatsache dar, dass bereits viele andere Staaten ihre Top-Level-Domains für den Einsatz außerhalb des eigenen Landes freigegeben haben.Insgesamt sind in Großbritannien und Nordirland 317.286 .eu-Domains angemeldet worden. Ob die Verwaltungsstelle Eurid die zuvor registrierten Adressen nach dem Austritt aus der EU tatsächlich gekündigt hätte, ging im vergangenen Monat aus der Ankündigung nicht direkt hervor. Mit der neuen Regelung verliert diese Frage aber ohnehin an Bedeutung.
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