- 27.05.14
- 17:27
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Verbraucherschützer erringen vor Gericht Erfolg gegen WhatsApp
@Jens002: Es gibt immer wieder Leute die denken, sie könnten eine mit dem Schriftstück einhergehende Rechtsfolge vermeiden, indem sie die Annahme des Schriftstücks verweigern. Dem ist aber nicht so. Nach § 179 S.3 ZPO gilt das Schriftstück per gesetzlicher Fiktion mit der Annahmeverweigerung als zugestellt. Wenn jetzt in der Klageschrift, dessen Annahme verweigert wurde, die jedoch nach § 179 S.3 ZPO als zugestellt gilt, eine Ladung zu einer mündlichen Verhandlung enthalten ist, und die geladene Partei nicht erscheint, dann ergeht ein Versäumnisurteil, wobei beim Versäumnisurteil das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers (hier Verbraucherzentrale) durch den Beklagten (hier WhatsApp) als zugestanden angenommen wird (§ 331 ZPO), einfach ausgedrückt, WhatsApp hat durch das Nichterscheinen alles abgenickt was die Verbraucherzentrale in der mündlichen Verhandlung vorgebracht hat.
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Patent: Microsoft hat Nokias 3D-Touch-Technologie weiterentwickelt
Es ist kein Patent sondern eine Patentanmeldung, großer Unterschied. Genauso wie der Fahrschüler einen Führerschein haben will aber eben noch nicht hat.
Smartphones: Patentlizenzen kosten ebenso viel wie Komponenten
@OPKosh: EP0611516 (B1) ist nur eins der MP3 Patente. Edit: Was die ganzen MP3 Patente Wert sein sollten (EP0611516 (B1) ist nur eins davon) kann man an den Steuereinnahmen aus den MP3 Patenten von Bund und Ländern für das Jahr 2008 sehen: 300 Millionen Euro
Smartphones: Patentlizenzen kosten ebenso viel wie Komponenten
@OPKosh: Eben nicht, das Geld für die Produkte würden sonst nur die Hersteller bekommen, aber eben nicht diejenigen, die es entwickelt haben. Gutes Beispiel: MP3. Wer von euch hat einen MP3-Player auf dem Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen oder Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg steht? Keiner? Eher Apple, Samsung, Sony, HTC?
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@Slurp: Es steht nicht im Personalausweisgesetz, sondern in der Gesetzesbegründung zum Personalausweisgesetz. Es gibt also eine planwidrige (vom Gesetzgeber nicht gewollte) Gesetzeslücke, die auszufüllen ist. Hierzu bedient man sich der Gesetzesbegründung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Fakt, dass der Gesetzgeber nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen eine Kopie des Personalausweises und damit ein Abweichung zum Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen hat.
Smartphones: Patentlizenzen kosten ebenso viel wie Komponenten
@knirps: Ohne Patente haben Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen keine Einnahmen, ohne Einnahmen keine Mitarbeiter, ohne Mitarbeiter keine Forschung.
Smartphones: Patentlizenzen kosten ebenso viel wie Komponenten
@knirps: Genau! Am Besten alle Entwicklungsings. arbeiten kostenlos. Sie müssen ja schließlich keine Familie ernähren, im Gegensatz zu den Arbeitern in den Fabriken.
Verbraucherschützer erringen vor Gericht Erfolg gegen WhatsApp
@Jens002: Es gibt immer wieder Leute die denken, sie könnten eine mit dem Schriftstück einhergehende Rechtsfolge vermeiden, indem sie die Annahme des Schriftstücks verweigern. Dem ist aber nicht so. Nach § 179 S.3 ZPO gilt das Schriftstück per gesetzlicher Fiktion mit der Annahmeverweigerung als zugestellt. Wenn jetzt in der Klageschrift, dessen Annahme verweigert wurde, die jedoch nach § 179 S.3 ZPO als zugestellt gilt, eine Ladung zu einer mündlichen Verhandlung enthalten ist, und die geladene Partei nicht erscheint, dann ergeht ein Versäumnisurteil, wobei beim Versäumnisurteil das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers (hier Verbraucherzentrale) durch den Beklagten (hier WhatsApp) als zugestanden angenommen wird (§ 331 ZPO), einfach ausgedrückt, WhatsApp hat durch das Nichterscheinen alles abgenickt was die Verbraucherzentrale in der mündlichen Verhandlung vorgebracht hat.
Neue Streaming-Abmahnungen bergen hohes Risiko für die Nutzer
@The Grinch: Kannst du bitte kurz erläutern, wie bei NICHT abgegebener Unterlassungserklärung, dem Abmahner unmittelbar ein Anspruch aus § 935 ZPO zusteht. Ist der Fall dann tatsächlich so dringend, dass der Richter § 937 II ZPO anwenden wird und die EV ohne mündl. Verhandlung erlassen wird?
Neue Streaming-Abmahnungen bergen hohes Risiko für die Nutzer
@divStar: Kein Anwalt wird seinem Mandanten raten sofort Klage einzureichen. Hintergrund ist der § 93 ZPO. Du könntest ja vor Gericht deine Schuld sofort zugeben (sofortiges Anerkenntnis), dann würde der Kläger auf den Kosten sitzenbleiben. Damit das nicht passiert wird vorher abgemahnt. Die Kosten für die Abmahnung hast du aus § 677 BGB zu tragen (Geschäftsführung ohne Auftrag).
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@florian29: Was sollen sie den sonst tun außer abzumahnen? Sie könnten eine Berechtigungsanfrage stellen, diese ist jedoch rechtlich ohne Belang. Gleich Klage einzureichen birgt das Risiko, dass der Beklagte sofort anerkennt, und der Kläger auf den Kosten sitzenbleibt (§ 93 ZPO). Deshalb wird vorher abgemahnt.