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  • 24.02.07
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Oscar-Verleihung: 3 Jahre Haft für einen Film-Upload?

Leutchen. Was ist dass denn hier schon wieder? 1.) Könnt Ihr Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Hier reden wir über Amiland und können nicht deutsches Recht zum Vergleich heranziehen. 2.) Der gute Mann ist "nur" mit 3 Jahren "konfrontiert". Das heisst vermutlich Höchststrafe. Wartet doch erstmal den Richterspruch am Ende der Verhandlung ab. 3.) Und dann kann man ihn mit anderen Entscheidungen vergleichen. Als Anmerkung: bei FTPWelt wurde zuerst auch von sehr hohen Strafen gesprochen und nun sind es Bewährungsstrafen, Geldstrafen und Sozialstunden. Also erstmal das Ergebnis abwarten, immerhin hoffe ich für Ihn auch auf einen Vergleich mit Geldstrafe und ner Abmahnung.

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