Pieter

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  • 02.07.25
  • 12:07
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Notrufsystem gehackt: Bestatter kamen vor Rettern zu Todesfällen

@Link: Der Fehler in der Gegenargumentation liegt in einer Begriffsverwechslung zwischen Voraussetzung und Zusatzqualifikation.
Die Tatsache, dass ein Führerschein Voraussetzung für das Fahren eines RTWs ist, macht das Fahren nicht zu einer Zusatzqualifikation – weder formal noch inhaltlich.

  • 02.07.25
  • 11:56
  • Artikel

Notrufsystem gehackt: Bestatter kamen vor Rettern zu Todesfällen

@Link: Jeder Notfallsanitäter darf grundsätzlich ein Rettungsfahrzeug fahren – vorausgesetzt, er oder sie besitzt die entsprechende Fahrerlaubnis, etwa die Klasse C1 für größere RTWs.

Das Fahren eines Rettungswagens ist keine (medizinische) Zusatzqualifikation, sondern an den Besitz des passenden Führerscheins sowie ggf. an interne Schulungen (z. B. Fahrsicherheitstraining, BOS-Funk) gebunden.

Echte Zusatzqualifikationen im Rettungsdienst sind z. B. Praxisanleiter, OrgL oder spezielle Fortbildungen wie ITLS oder PHTLS. Das Fahren gehört hingegen zur alltäglichen Einsatztätigkeit und stellt keine besondere Qualifikation im medizinischen Sinne dar.

  • 02.07.25
  • 10:07
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Notrufsystem gehackt: Bestatter kamen vor Rettern zu Todesfällen

Nur zur Information: Der Begriff "Krankenwagenfahrer“ ist nicht korrekt und wird der verantwortungsvollen Tätigkeit dieser Berufsgruppe nicht gerecht. Die korrekte Bezeichnung lautet – je nach Qualifikation – beispielsweise Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter. Diese Fachkräfte leisten weit mehr als nur "zu fahren“: Sie treffen unter hohem Zeitdruck medizinische Entscheidungen und retten Leben. Der Begriff "Fahrer“ wirkt in diesem Zusammenhang herabwürdigend und wird dem Berufsbild nicht gerecht.

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