Berlin: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung
@DrJaegermeister: Nein, man sollte nicht Alles ignorieren, was nicht per Einschreiben kommt.
Nach ständiger Rechtsprechung gilt ein Schreiben dem Empfänger als zugegangen, wenn es „so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er davon Kenntnis nehmen kann“. Zum Machtbereich des Empfängers gehört seine Wohnung, vor allem aber sein Briefkasten. Wirft der Postbote oder hier z.B. der Erhebungsbeauftragt also das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers, dann ist ihm das Schreiben – juristisch gesehen – an diesem Tag zugegangen, egal ob er seinen Briefkasten tatsächlich noch am selben Tag leert oder nicht.
Für den jetztigen Zensus ist die Dokumentation der "Einwürfe" nur unzureichend vorgesehen, so dass evtl. der Nachweis der Zustellung nicht erfolgen kann; ich persönlich würde mich aber nicht darauf verlassen und spätestens bei der ersten Zwangsgeldandrohung (300,-€) reagieren...
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Berlin: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung
@DrJaegermeister: Nein, man sollte nicht Alles ignorieren, was nicht per Einschreiben kommt.
Nach ständiger Rechtsprechung gilt ein Schreiben dem Empfänger als zugegangen, wenn es „so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er davon Kenntnis nehmen kann“. Zum Machtbereich des Empfängers gehört seine Wohnung, vor allem aber sein Briefkasten. Wirft der Postbote oder hier z.B. der Erhebungsbeauftragt also das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers, dann ist ihm das Schreiben – juristisch gesehen – an diesem Tag zugegangen, egal ob er seinen Briefkasten tatsächlich noch am selben Tag leert oder nicht.
Für den jetztigen Zensus ist die Dokumentation der "Einwürfe" nur unzureichend vorgesehen, so dass evtl. der Nachweis der Zustellung nicht erfolgen kann; ich persönlich würde mich aber nicht darauf verlassen und spätestens bei der ersten Zwangsgeldandrohung (300,-€) reagieren...
Berlin: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung
@Carparso: Ruf doch beim "Erhebungsbeauftragten" an. Bin schon seit Jahren für den Mikrozensus und jetzt für den Zensus unterwegs und schreibe in meine Ankündigungskarte auch einen 2 Std. Zeitraum. Wenn sich aber jmd. meldet wg. Terminverschiebung oder Konkretisierung ist das problemlos möglich.