Rick3110

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Rick3110

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  • 22.02.21
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Länder äußern sich im Streit um den Rundfunkbeitrag vor Gericht

Hallo,
habe gerade Ärger mit der GEZ nach Obdachlosigkeit.

zur Info:

Unsere Bundesrichter haben entschieden, Jeder der eine Wohnung hat (Eigen, Mieter, Duldung)

muß Rundfunkgebühren bezalen.

Es ist unerheblich ob ein Fernsehanschluß, Internetanschluß sowie ein Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist.
Nur eine Wohnung (umbauter Raum über 25 qm mit Dusche) muß vorhanden sein.

Einfach nur unfassbar !

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