Polizei verfolgt waghalsigen Autofahrer via YouTube
@DekenFrost: Anscheinend doch. Und ausserdem wenn du so mit 240 Km/h durch die Strassen rasst und die ganze Zeit mit der Kamer auf den Tacho hälst und ausserdem noch so klug bist deine Visage ins Bild zu halten dann kann ich mir auch vorstellen dass solch ein Video auch in Deutschland in manchen Ausnahmefällen Beweiskraft hätte. Denn schließlich drehst du ja selber ein Video von deiner eigenen Strafftat. Wo ist da denn das Unterschied zu einer fest installierten Überwachungskamera oder Aufzeichnungen?
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@DekenFrost: Anscheinend doch. Und ausserdem wenn du so mit 240 Km/h durch die Strassen rasst und die ganze Zeit mit der Kamer auf den Tacho hälst und ausserdem noch so klug bist deine Visage ins Bild zu halten dann kann ich mir auch vorstellen dass solch ein Video auch in Deutschland in manchen Ausnahmefällen Beweiskraft hätte. Denn schließlich drehst du ja selber ein Video von deiner eigenen Strafftat. Wo ist da denn das Unterschied zu einer fest installierten Überwachungskamera oder Aufzeichnungen?