Office 2007 für Privatanwender nun noch günstiger
@candamir: das, was dir Microsoft mitgeteilt hat, ist eben nicht dass, was LostSoul geschrieben hat (implizites Recht durch Gesetz), sondern vielmehr ein zusätzlich eingeräumtes Recht, welches dir im Übrigen in der EULA eingeräumt wird. Rein juristisch gesehen müsstest du die EULA also zusätzlich zum bereits abgeschlossenen Kaufvertrag als Erweiterung desselben anerkennen, damit dir dieses über das ordinäre im Urheberrecht gewährte Nutzungsrecht hinausgehende Recht gewährt wird. Denn die EULA wird nach bisheriger Rechtsprechung zumindest in Deutschland bei Boxenware (also im Geschäft gekaufter Software) i.d.R. nicht Bestandteil des Kaufvertrages (da zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht bekannt) und nur die aus diesem Kaufvertrag entstehenden Nutzungsrechte (entsprechend §§69a-g UrhG) besitzt du. Akzeptierst du dagegen die EULA als Erweiterung dieser gesetzlichen Nutzungsrechte, musst du natürlich alle darin vereinbarten Rechte und Pflichten akzeptieren, was auch wieder so eine Sache ist. Da Microsoft davon ausgeht, dass die EULA für alle gilt, ist es klar, dass sie dir die Info geben, du hättest diese Rechte aus der EULA. Allerdings gehen sie ja auch davon aus, sie hätte ebenfalls zusätzliche Rechte, die du ihnen auf Grund der EULA gewähren musst. Letztendlich könntest du dich im Fall der Fälle auch darauf berufen, dass du persönlich die Rechte unabhängig von der EULA gewährt bekommen hast (durch die Auskunft per Telefon durch einen Vertreter des Rechteinhabers). Aber das nachzuweisen, dürfte schwer werden. __- Disclaimer: Wie immer bei juristischen Fragen gilt auch hier: IBKJ (deutsch für IANAL :)) Dies ist meine persönliche, auf Grund der mir bekannten Gesetzestexte sowie Urteilen gebildete Meinung. Falls du also eine echte Rechtsauskunft haben willst, dann verlass dich nicht auf Einträge in Foren (wie meinem Beitrag), sondern frage den Anwalt deines geringsten Misstrauens. Bitte beachte dabei aber, dass hier der Grundsatz gilt "Vier Juristen, fünf Meinungen."
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Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen
@uk82: kommt auf die Art der Geschäftspartnerschaft und das Verhältnis des Beschwerdeführers zu den in der Entscheidung genannten Firmen an. Das geht aus dem Beschluss des BVerfG nicht wirklich hervor, da es ja nur indirekt mit der Beschwerde zu tun hat. Fakt ist halt nur, dass der Beschwerdeführer kein Beschuldigter ist, wie es WF hier eindeutig falsch darstellt. Sondern derzeit nur eine Art Zeuge resp. eine Quelle für Beweise gegen die eigentlich Beschuldigten.
Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen
Im besagten Fall war derjenige, dessen E-Mails beschlagnahmt wurden, *nicht* der Beklagte in dem der Beschlagnahme zugrunde liegenden Fall. Er war nur ein Geschäftspartner der beiden eigentlich Angeklagten. Diesen meiner Meinung nach extrem wichtigen Fakt stellt WinFuture leider komplett falsch dar. Damit das niemand merkt, wird der Beschluss natürlich nicht verlinkt. Wer die Entscheidung also selbst lesen will: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090616_2bvr090206.html.
Microsoft: Beschwerden von Admins nicht berechtigt
@glowhand: das Problem tritt nur auf, wenn der WSUS genutzt wird. Der hat nichts mit der normalen Funktion zum Update von Windows zu tun, wie du sie nutzt, sondern dient dazu, in größeren Netzen mit vielen Windows-Clients Updates nur einmal herunterladen zu müssen und diese dann gezielt an die Clients verteilen zu können. Dabei können die Administratoren gezielt einzelne Updates für einzelne/alle Clients freigeben und so steuern, wer welche Updates wann bekommt. In dem vorliegen Fall war es wohl so, dass es im Februar ein Update der Desktopsuche auf 3.0 gab, die nach der Freigabe durch den Administrator aber nur auf solchen Rechnern installiert wurde, die bereits eine ältere Version verwendeten. Jetzt beim Update auf 3.01 wurde durch eine Änderung in der Konfigurationsdatei für das Update die Desktopsuche jedoch auf *allen* freigegebenen Clients installiert, unabhängig davon, ob dort bereits eine ältere Version installiert war oder nicht. Was nicht in Ordnung ist. Der Fehler hierfür liegt für mich in diesem Fall ganz klar bei Microsoft.
Office 2007 für Privatanwender nun noch günstiger
@LostSoul: Ich weiß nicht, was du ständig willst. Bisher konntest du mir keinen Grund nennen, warum der Gesetzgeber für Computerprogramme eigene Normen in das UrhG aufnehmen sollte, wenn die anderen Normen des UrhG für Computerprogramme bereits gelten. Insbesondere, da in den von mir genannten Paragraphen die Rechte im Gegensatz zu den aus § 53 deutlich eingeschränkt werden. Da ich keinen Kommentar zum UrhG habe (brauche ich als Informatiker auch selten), kann ich schlecht nachschauen, was dieser zu den §§ 69a-g aussagt. Insbesondere zu den Implikationen der dortigen Regelungen unter Betrachtung der Regelungen aus § 53 UrhG. Daher weiß ich eben nicht, ob deine Darstellung stimmt. Du sagst schließlich permanent nur etwas zu § 53 UrhG, ohne das klar ist, dass diese Normen auch für Computerprogramme gelten. Ebenso verweist du ständig auf das BVerfG, ohne ein Aktenzeichen einer einschlägigen Entscheidung die Vervielfältigung von Computerprogrammen betreffend zu nennen. Andererseits ist dies eben kein Forum für Rechtsberatungen und daher steht es mir frei, meine Meinung kund zu tun. Na ja, egal. Ich weiß jedenfalls, dass ich kein Jurist bin und daher auch nur meine Meinung schreibe. Rechtsauskünfte gibt es eh nur beim Anwalt, nicht in Foren. Daher sehe ich deine Äußerungen auch nur als Meinung an. Nichts für ungut.
Office 2007 für Privatanwender nun noch günstiger
@LostSoul: ah ja. Alles klar. Wenn du mir jetzt noch einen Grund nennen kannst, wieso es im UrhG einen Abschnitt mit "Besondere Bestimmungen für Computerprogramme" (nämlich den von mir genannten Abschnitt 8 mit den §§ 69a-g) gibt, wenn doch deiner Meinung nach die Rechte bereits durch die in §53 genannten Normen abschließend geregelt sind, dann bin ich zufrieden. Diese Art der Auslegung von Gesetzen ist zwar anders, als es meine Jura-Professoren immer sagten, aber das ist ja nun schon ein paar Jahre her. Kann also gut sein, dass die Rechtswissenschaften ihre methodischen Grundlagen geändert haben.
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@candamir: das, was dir Microsoft mitgeteilt hat, ist eben nicht dass, was LostSoul geschrieben hat (implizites Recht durch Gesetz), sondern vielmehr ein zusätzlich eingeräumtes Recht, welches dir im Übrigen in der EULA eingeräumt wird. Rein juristisch gesehen müsstest du die EULA also zusätzlich zum bereits abgeschlossenen Kaufvertrag als Erweiterung desselben anerkennen, damit dir dieses über das ordinäre im Urheberrecht gewährte Nutzungsrecht hinausgehende Recht gewährt wird. Denn die EULA wird nach bisheriger Rechtsprechung zumindest in Deutschland bei Boxenware (also im Geschäft gekaufter Software) i.d.R. nicht Bestandteil des Kaufvertrages (da zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht bekannt) und nur die aus diesem Kaufvertrag entstehenden Nutzungsrechte (entsprechend §§69a-g UrhG) besitzt du. Akzeptierst du dagegen die EULA als Erweiterung dieser gesetzlichen Nutzungsrechte, musst du natürlich alle darin vereinbarten Rechte und Pflichten akzeptieren, was auch wieder so eine Sache ist. Da Microsoft davon ausgeht, dass die EULA für alle gilt, ist es klar, dass sie dir die Info geben, du hättest diese Rechte aus der EULA. Allerdings gehen sie ja auch davon aus, sie hätte ebenfalls zusätzliche Rechte, die du ihnen auf Grund der EULA gewähren musst. Letztendlich könntest du dich im Fall der Fälle auch darauf berufen, dass du persönlich die Rechte unabhängig von der EULA gewährt bekommen hast (durch die Auskunft per Telefon durch einen Vertreter des Rechteinhabers). Aber das nachzuweisen, dürfte schwer werden. __- Disclaimer: Wie immer bei juristischen Fragen gilt auch hier: IBKJ (deutsch für IANAL :)) Dies ist meine persönliche, auf Grund der mir bekannten Gesetzestexte sowie Urteilen gebildete Meinung. Falls du also eine echte Rechtsauskunft haben willst, dann verlass dich nicht auf Einträge in Foren (wie meinem Beitrag), sondern frage den Anwalt deines geringsten Misstrauens. Bitte beachte dabei aber, dass hier der Grundsatz gilt "Vier Juristen, fünf Meinungen."
Office 2007 für Privatanwender nun noch günstiger
@LostSoul: alles sehr nett, was du da so schreibst. Nur hat §53 für Computerprogramme gar keine Relevanz, da diese in Abschnitt 8 (§§69a-g) behandelt werden. Und da kann man z.B. §69c entnehmen, welche Handlungen grundsätzlich der Zustimmung des Rechteinhabers bedürfen. Dazu gehört u.a. die Vervielfältigung. Durch den Kauf einer Software erwirbst du erst einmal nur das Recht, diese auf einem Rechner zu installieren, falls du sie sonst nicht nutzen kannst. Darüber hinausgehende Rechte wie die parallele Installation auf einem zweiten Rechner unter Ausschluss der gleichzeitigen Nutzung - wie bei Microsoft Office - ist dagegen ein Recht, dass der Rechteinhaber (Microsoft) explizit gewähren muss. Ein solches Recht ergibt sich eben nicht implizit aus dem Gesetz. But IANAL.
Vista: Adobe droht Microsoft mit Klagen wegen XPS
@surfacecleanerz: mein Laserdrucker kann PS und was anderes würde mir in diesem Bereich auch nicht mehr ins Haus kommen. Warum? Weil es sehr viel flexibler ist. Ich kann mit eigentlich jedem System ohne große Treibersuche drucken. PS wird noch lange nicht verschwinden. Inbesondere, da PDF zwar auf PS basiert, aber für einen anderen Zweck gedacht war: Dokumentenaustausch statt Druckvorstufe wie bei PS. Viele Funktionen, die in PDF implementiert sind, brauche ich für den Druck nicht. Denn was soll mein Drucker mit einem eingebetteten Video anfangen? Oder mit interaktiven, JavaScript-basierten Funktionen? Nur, um mal ein paar Beispiele zu nennen. Um zum Schluss noch einmal auf deine erste Frage zurückzukommen: eigentlich alle Laserdrucker im oberen Bereich bieten Postscript (derzeit aktuell Level 3).
Vista: Adobe droht Microsoft mit Klagen wegen XPS
@Rumulus: okay, akzeptiert. :) Ich habe das jetzt auch rausgenommen. Und eigentlich richtet sich meine Kritik auch mehr an WinFuture und deren "Qualität". Wobei mir halt beim durchlesen der Kommentare aufgefallen ist, dass so gut wie niemand wirklich das Interview gelesen hat.
Vista: Adobe droht Microsoft mit Klagen wegen XPS
@MNG: Genau. Schön das wir uns prinzipiell einig sind. Aber ich kann es einfach nicht lassen und muss noch zwei Anmerkungen machen :) Zum einen bietet Adobe schon etwas entsprechendes an, nur halt nicht einzeln. Adobe befürchtet, dass den meisten Nutzern des Office-Plugins dessen Fähigkeiten reichen und sie daher in Zukunft Einbußen vom Verkauf von Adobe Acrobat haben werden. Diese Befürchtungen kann ich nicht teilen, da ich es so ähnlich sehe, wie du. Zum anderen ist das Argument "offen" allein nicht ausreichend. Nur weil ein Format offen ist, bedeutet das nicht, dass jeder es verwenden kann (auch wenn es bei PDF zutrifft). Beispiel ist MPEG Layer III. Auch offen, aber die Verwendung in eigenen Produkten ist durch die Lizenz von MP3 stark eingeschränkt. Die freie Verwendbarkeit von PDF resultiert also nicht aus der Tatsache, dass PDF offen ist, sondern dass die Lizenz diese freie Verwendbarkeit erlaubt :) Okay, das wär es jetzt aber auch. Ich denke mal, die grundsätzlichen Punkte sind jetzt klar.