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  • 17.02.06
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Vista: Britische Regierung fordert eine Hintertür

@Überwacher: Hab beide Bücher gelesen und teile Deine Meinung :-) Dass eine Wohnungsdurchsuchung wohl ein intensiverer Grundrechtseingriff ist, als eine "Online-Durchsuchung" finde ich interessant... so hab ich das noch nicht betrachtet. Könnte mir vorstellen, dass möglicherweise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung da betroffen wäre, aber das ist jetzt nur ne Vermutung... Trotzdem ist aus den gestern genannten Gründen die Zweckdienlichkeit problematisch...
Der "große Lauschangriff" ist wieder ganz ein anderes Thema. Die wenigsten Leute verstehen, wobei es da tatsächlich geht, und wenn sich die, die darüber nur schimpfen mal genauer damit befassen würden (und dabei zwangsweise erkennen müssten, welche immensen Hürden existieren, bis überhaupt mal eine Telefon- oder Internet-Überwachung oder gar die Belauschung einer Wohnung per Wanzen und sonstigen technischen Möglichkeiten zulässig ist), dann würden jedem klar werden, dass die deutsche Strafverfolgung in vielen Fällen gar keine Chance hat, Täter zu überführen, geschweige denn, dass massenhaft irgendwelche Leute überwacht werden, die in ein Verdächtigenraster fallen... Sowas wäre weder rein Personalmäßig durchführbar, noch rechtlich zulässig!
Mit dem gerichtlich verwertbar muss ich Dir leider komplett wiedersprechen: Ich bin beruflich so nah an der Materie dran, dass ich das täglich sehe, welche Kriterien hier gelten (näher möchte ich mich dahingehend nicht äußern, aber Du kannst mir diese Aussage definitiv glauben!). Und das teilweise schon willkürlich anmutende amerikanische Rechtssystem ist meines Erachtens mit deutschen Gerichtsverfahren in keinster Weise vergleichbar...
Also wie ich schon sagte: Der brave Bürger wird in der Regel nie von solchen Maßnahmen betroffen sein - NULL! Und wenn gegen wen schon ein Tatverdacht besteht, muss dieser möglichst im vollem Umfang dokumentiert werden (damit der Täter hoffentlich auch eine Strafe erhält, die seinen Machenschaften entspricht) der Person eindeutig zugeordnet werden können oder ausgeschlossen werden können (wie gestern beschrieben). Daher ist eine Durchsuchung und Sicherstellung der Rechner mit Auswertung nötig.
In Deutschland kann daher meiner Meinung nach von einem Überwachungsstaat nicht mal annähernd die Rede sein (finde daher Vergleiche mit z.B. China äußerst unpassend)! Ich gehe sogar soweit, dass die derzeitigen Regelungen zum Datenschutz einem Täterschutz gleichkommen und da fühl ich mich als nicht krimineller Bürger zimelich verarscht... Leider ist die Berichterstattung über diese Themen äußerst einseitig und zum Teil komplett falsch (musste ich heute wieder im Bericht der aktuellen PC Praxis feststellen). Ich bin neugiereig, wie das Ganze weitergeht... CU

  • 16.02.06
  • 19:31
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Vista: Britische Regierung fordert eine Hintertür

@call_me_berti: Remotezugang: Bin leider technisch nicht so fit, dass ich das abschließend beurteilen könnte, aber von rechtlicher Seite ist sowohl substanziell als auch taktisch nicht zweckmäßig! Eine Durchsuchung muss nämlich grundsätzlich vorher angekündigt werden (egal ob Person, Haus, Gegenstand, ...). Somit müsste sich ja die Polizei erst beim Nutzer melden und ankündigen, dass jetzt der PC durchsucht werde - ich kann mir gut vorstellen, dass da die Internet-Verbindung ganz schnell technische Probeleme hätte und der Nutzer Beweise verschwinden lässt... Außerdem würden sich die Behörden bei dieser Vorgehensweise womöglich selber strafbar machen (Ausspähen von Daten gem. StGB, darf nämlich die Polizei grundsätzlich mal auch net) und die erlangten Informationen wären gerichtlich gar nicht verwertbar! Insofern ist die Hausdurchsuchung die einzig probate Methode und alle wissen was Sache ist (der Betroffene auch definitiv dass er Scheiß gebaut hat und erwischt wurde und jetzt auch nix mehr vertuschen kann!). Außerdem gehts dann ja nicht nur um den PC: Es gibt Ausdrucke, Telefonkontakte, Akten und vieles mehr was für die Behörden wichtig ist (kommt natürlich auf die Straftat an).
Da wär ich schon beim nächsten Punkt Deiner Einwände: Zum Glück reicht es niemals aus, einfach so anonym zu behaupten, dass irgendwer irgendwas gemacht hat, nur damit die Bullen vor der Tür stehen! Da muss schon a bissl Fleisch an den Knochen sein! Und anonymität zieht nicht: Da rückt kein Richter nen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung raus, wenn nicht noch andere Beweise für die Tat vorliegen! Und ist der Hinweis falsch und Du nicht anonym, hast Dich selber strafbar gemacht und kannst dich vorm Richter äußern! Es wird in den aller seltensten Fällen bei unschuldigen Personen durchsucht.
Zur Geheimschrift: Naturlich verwende ich keine Geheimschrift, genauso wenig wie Du wahrscheinlich! Es ist ja nicht nötig, weil eigentlich keiner lesen darf, was ich als Brief oder e-Mail versende! Wenn ich aber was verbergen möchte, weils keiner wissen soll (vielleicht weil ich nicht will, dass jemand meine strafbaren Machenschaften erkennen kann) dann werd ich möglicherweise Geheimschrift verwenden, sofern ich weiß, wie das funktioniert und es mir der Aufwand wert ist! Aber die meisten Leute, die sind sich gar nicht darüber im klaren, dass vom Postboten bis zu Router-Betreibern mächtig viele Leute die Möglichkeit hätten (und teilweise sicher auch nutzen) sich die Inhalte anderer anzusehen, die durchs Netz schwirren oder verschickt werden. Es wird nur die meisten nicht interessieren, weil die Wahrscheinlichkeit, dass sie selber betroffen sind und dem anderen der Inhalt tatsächlich was bringt, minimal ist - es ist den Aufwand halt nicht wert! Und daher können auch Verbrecher, die sich in Sicherheit wägen, leichter erwischt werden, weil sie keine Geheimschrift verwenden! Sie glauben halt, nicht erwischt zu werden!!!
Und jetzt kommt halt der Fall, dass alle Computerbesitzer automatisch einen verschlüsselten PC daheim stehen haben! In so einem Fall kann man getrost auf jegliche Durchsuchung verzichten, weil den Straftätern nix mehr nachweisbar ist und man sowieso keinerlei zusätzliche Erkenntnisse mehr zu irgendwas gewinnen kann! Ab diesem Zeitpunkt wäre das Internet tatsächlich rechtsfreier Raum und jeder würde machen, wozu er lustig ist! Und da interessieren mich nicht mal die Urheberreichtsverstöße: Klar, die Phonoindustrie hat wohl nen gewissen Schaden, sind aber selber Schuld, bei der Preispolitik. Aber die Bullen sind daran doch gar net interessiert (OK, wenn es sich um organisierte kommerzielle Verbreitung handelt, dann vielleicht schon)! Die Urheberrechtsverstöße werden doch nur verfolgt, wenn sie zufällg im Rahmen anderer Ermittlungen mit entdeckt werden! Aber da kannst Dir sicher sein, dass die Strafe wegen der illegalen Kopien dann eher zu vernachlässigen ist...
Jetzt hab ich viel gelabert, könnt mich noch weiter auslassen, aber vorerst musses gut sein. Möchte nur noch deine abschließende Bemerkung beantworten: Gibts einen Grund, dem Staat das Schnüffeln zu erlauben? Ja: Immer wenn ein Straftäter identifiziert wurde, damit ihm die Tat auch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann oder zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass er es nicht war (Beispiel: Internetanschluss ist auf die 80jährige Oma angemeldet, weil die die Rechnung zahlt, benutzt wird der PC aber vom 25jährigen Enkel, der in seinem Pornoring strafbares Zeug tauscht und sich somit womöglich inspiration für einen tatsächlichen späteren Missbrauch besorgt! Leider kann man nie sagen wie oft bei so einem Bildersammler eine Durchsuchung so ein Warnschuss war, dass ein späteres Sexualverbrechen nicht statt findet, aber wenn das nur einmal zutreffend wäre, dann ist das ausreichend für solche Maßnahmen!) Somit stimme ich Dir bei, dass unser demokratischer Rechtsstaat keine Hintertür für die Systeme braver (also Leute die nicht gegen geltende deutsche Gesetze verstoßen) Privatnutzer benötigt! Aber er braucht Möglichkeiten, die straffällig werdenden Nutzer zu verfolgen! Und wie gesagt, das ist mit einer generellen Verschlüsselung absolut problematisch.
Und wahrscheinlich wird mir jeder zustimmen, der selber betroffen ist (z.B. e-Mails mit ernst erscheinenden Beleidigungen oder Bedrohungen erhält) und von den Bullen die Antwort erhält: "Sorry, da können wir nix machen. Der Provider hat keine Protokolldatei, damit wir den Versender identifizieren können und wenn, dann wäre es sinnlos gegen den Nutzer vorzugehen, weil der mittlerweile Windows Vista hat, und das ist ja verschlüsselt..." - schöne neue Welt...
Danke für Deine konstruktiven Einwände

  • 16.02.06
  • 14:26
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Vista: Britische Regierung fordert eine Hintertür

Wenn man das hier alles liest, muss man sich größtenteils fragen, ob die Verfasser der meisten Kommentare überhaupt verstanden haben, um was es geht: Diese Hintertür ist nicht dafür da, von außen auf die Rechner einzudringen und dann heimlich still und leise alle ach so geheimen Daten auszulesen! Hier geht es darum, dass die Strafverfolgungsbehörden auf die Inhalte von Rechnern zugreifen können die BEREITS SICHERGESTELLT WURDEN UND AUSGEWERTET WERDEN SOLLEN! UND EINE SOLCHE SICHERSTELLUNG IST ERST MÖGLICH, WENN GEGEN DEN BESITZER DES RECHNERS BEREITS EIN KONKRETER VERDACHT, EINE STRAFTAT BEGANGEN ZU HABEN, BESTEHT, UND EINE WOHNUNGSDURCHSUCHUNG ERFOLGTE!!! Es geht hier also um den Zugriff auf den Rechner für die auswertende Person, die an der Tastatur vor dem sichergestellten PC sitzt!
Für einen böswilliger Fremdzugriff auf den PC über das Internet per hacking oder was auch immer (worüber sich anscheinend hier die meisten Leute so furchtbar aufregen), ist es grundsätzlich egal, ob die Daten der Festplatte verschlüsselt sind oder nicht: Wenn nämlich der Rechner läuft (und man kann davon ausgehen, dass das immer der Fall sein wird, wenn sich der Nutzer mit DIESEM Rechner im Internet befindet!!!), sind die Inhalte sowieso nicht mehr verschlüsselt, weil der Nutzer ja durch Eingabe des Passwortes das System entschlüsselt hat!!! So, und jetzt frag ich mich: WELCHER BRAVE PRIVATNUTZER BRAUCHT EINE STANDARDMÄßIGE KOMPLETTVERSCHLÜSSELUNG SEINES SYSTEMS??!? Wer mir dafür ne SINNVOLLE Erklärung liefern kann, kriegt ein Lob von mir!

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