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  • 18.04.05
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Songtext-Seiten werden abgemahnt

Rein rechtlich gesehen stellt das Einstellen von Liedtexten eine Urheberrechsverletzung dar, daran kann kein Zweifel bestehen, auch dies sehr verbreitet ist und es viele entsprechende Webseiten gibt. Und wenn sich ein Verlag wirklich daran stört kann man auch nichts dagegen machen, da diesem ein Unterlassungsanspruch zusteht.

Eine bodenlose Abzocke ist es jedoch, für jeden Text eine Anwaltsgebühr von EUR 1600 zu verlangen.

Ich habe gerade einen jahrelangen Kampf mit einer ählichen Abzocke von Anwälten bei Ebay-Angeboten (Thema "XXX-Stil") größtenteils für einen Mandanten gewonnen. Die Anwälte des renomiertren Schmuck- und Uhrenanbieters hatten ursprünglich auch EUR 1200 gefordert und wurden vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auf EUR 400 "gestutzt". Das ist auch ein erheblicher Betrag aber immerhin eine Reduzierung um 2/3.

Ich würde empfehlen, die geforderten Unterlassungserklärungen gemäß Ziffer 1 abzugeben und gemäß Ziffer 2 einen Gegegenstandswert von EUR 1000 einzutragen, das macht bei 1,3-Gebühr, Postgebühren EUR 130 + MwSt. Dann sollen die Anwälte doch den höheren Streitwert einklagen, wenn die sich trauen.

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