Quarznase

Zuletzt Online vor 6 Jahren

Quarznase

Mitglied seit 2004 (21 Jahre)

Kommentare

  • 8

    Kommentare
    geschrieben
  • 2

    Antworten
    erhalten
  • 9

    Likes
    erhalten
  • 25.03.10
  • 17:40
  • Artikel
  • +2

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist beschlossen

@klein-m: du meinst Anschluss ;)

  • 18.08.09
  • 07:52
  • Artikel

Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

@departure: Nicht böse gemeint, aber es gibt seit 7 Jahren kein AGB-Gesetz mehr... Das steht jetzt alles im BGB §§305ff drin.

Hier geht es ja auch nicht darum, dass die Primärleistungspflichten des Kaufvertrags geändert werden, sondern um den Vertragsschluss an sich. Hat meiner Meinung nach eigentlich auch nix mit AGB zu tun, weil diese ja nur wirksam werden, wenn sie IN einem Vertrag wirksam vereinbart wurden, hier es aber um den Vertragsschluss an sich geht. Dazu ist auf die Ausführungen der anderen zur invitatio ad offerendum zu verweisen.

  • 17.08.09
  • 20:56
  • Artikel
  • +4-1

Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

@Magguz: hm ich hab weder dich noch meinen vorsprecher gemeint deswegen auch kein @Urbi oder sonst wer davor. War eine allgemeine allg. Äußerung zu dem was hier steht... ist halt was was mir öfter auffällt... Mit Jura ists irgendwie wie mit Lehrern... Da denken auch viele, sie wüssten es besser.

Ps: Musst nicht gleich so ausfallend werden. Insb. lese ich keine Micky Maus - Hefte.

  • 17.08.09
  • 20:52
  • Artikel

Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

@Fraser: naja insofern schon, wenn das Zusenden der Ware erst die konkludente Annahme des Angebots des Bestellers ist.

  • 17.08.09
  • 20:47
  • Artikel
  • +3-5

Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

ist schon immer wieder lustig zu lesen, was manche Leute schreiben, wenn um Jura geht... Keine Ahnung aber Hauptsache mal die Goschen aufgerissen...

  • 19.12.07
  • 20:20
  • Artikel

Urteil: Aktuelle Abmahnwellen teilweise rechtswidrig

@shiversc:
Es ist kein Urteil allgemeinverbindlich. Jeder Richter hat die Freiheit nach seinem Ermessen zu entscheiden. Von daher kann ein Richter in einem konkreten Fall auch anders entscheiden, als die Übergeordnete Instanz in einem ähnlich gelagerten fall oder als auch z.b. der BGH.

Inwiefern er dies allerdings macht, steht auf einem anderen Stern. :)

  • 28.03.05
  • 18:34
  • Artikel

FlashGot 0.5.7.9 - Firefox Download-Erweiterung

@The_Jackal: Eben wenn ich die News nicht gelesen hätte, würde ich nicht wissen das es sowas gibt.

  • 23.02.05
  • 16:36
  • Artikel

ICQ-Netzwerk mit Problemen

Also ich benutze ICQ und kann mich normal einloggen.. Auch die Kontaktliste wird angezeigt...

komisch

Mehr anzeigen

Entdecke deine Nachbarn