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  • 29.10.26
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1&1 erhöht DSL- & Glasfaser-Preise: So handeln Bestandskunden richtig

... Ende Juli 1016 ... sollte natürlich ... Ende Juli 2026 ... sein - falls sich hier irgendwelche "Historiker" aufregen sollten :-)

  • 29.10.26
  • 01:49
  • Artikel

1&1 erhöht DSL- & Glasfaser-Preise: So handeln Bestandskunden richtig

1&1 hat seine AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die Bestandteil abegeschlossener Verträge sind, etwa zu Ende Juli 1016 oder Anfang August 2026 so geändert, dass sie rechtlich eher Preisänderungen auch während der Mindestvertragslaufzeit durchsetzen können. Wer per E-Mail "Information zur Preisanpassung Ihres 1&1 Internetanschlusses" bekommen hat, sollte unbedingt die AGBs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einsehen. Die alten Bedingungen weisen unter Punkt A 10. "Verzug des Kunden" auf. Die neuen - und deutlich für jeden Kunden schlechtere Bedingungen - weisen unter Punkt A 10. "Änderung der Preise" auf. Dieser Punkt wurde in den Geschäftsbedingungen neu aufgenommen und berechtigen 1&1 dazu, jederzeit unter Angabe mehr oder weniger leicht nachvollziehbare Gründe Preisanpassungen auch während der Mindestvertragslaufzeit vornehmen zu können. Wer noch die alten AGB als Vertragsbestandteil hat, hat wesentlich bessere Karten sich gegen Preiserhöhungen seitens 1&1 zu wehren. Und das hat 1&1 wohl auch erkannt und daher noch schnell die AGBs geändert.

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