- 19.08.25
- 22:04
- Artikel
-
+3-2
Mozilla warnt: Adblocker könnten in Deutschland demnächst illegal sein
@floerido: Wenn, wie beim Betreten einer Webseite, nicht darauf hingewiesen wird, dass die Fahrt kostenpflichtig ist, ist es kein Schwarzfahren.
Hast du dir den Paragraph 265a StGB, auf den du dich hier offensichtlich beziehst, eigentlich mal durchgelesen? Kannst du mir den Absatz nennen, der Webseiten einbezieht oder mich sogar verpflichtet, ein Entgelt in Form von Werbemassnahmen zu entrichten - und, ganz wichtig, wieviel Werbung muss ich laden, denn ohne einen Preis - übrigens für mich als Endkunden mit ausgewiesener Mehrwertsteuer - ist das sowieso nichtig.
Wie kommt man auf die Idee, das Strafgesetzbuch auf eine private Website anwenden zu wollen? Clown gefrühstückt?
Ist dir eigentlich bewusst, was das "Straf" in Strafgesetzbuch bedeutet?
Kommentare
3
Kommentare
geschrieben
1
Antworten
erhalten
9
Likes
erhalten
Mozilla warnt: Adblocker könnten in Deutschland demnächst illegal sein
@floerido: Nochmal, erschleichen ist eine Straftat und hier vollkommen fehl am Platz. Wegen mir behaupte, dass es unfair ist oder unethisch, aber es ist nicht strafbewehrt oder gegen das Gesetz.
Um dagegen zu verstoßen, müsste die Webseite einen Preis nennen, der auch als geldwerte Gegenleistung ausgewiesen werden könnte - eben das Ansehen von Werbung.
Nur weil eine Webseite behauptet, dass sie werbefinanziert ist, bedeutet das noch lange nicht, dass das auch als Preis ausgewiesen ist.
Ohne Preis ist es aber eben keine Straftat.
Ich versteh nicht, was da so schwer dran zu kapieren ist?
Mozilla warnt: Adblocker könnten in Deutschland demnächst illegal sein
@floerido: Und dennoch ist der Preis überall nachzulesen, man muss nur auf die Preistafeln schauen und bekommt genaue Auskunft.
Wo ist die Preistafel hier? Ich finde sie nicht? Du kannst sie mir aber gewiss verlinken, denn um etwas erschleichen zu können, muss ja erst einmal eine Information geben, was es zu erschleichen gibt.
Du hast zudem offenbar wirklich keine Ahnung, was eine Straftat ist. Die Strafverfolgung ist eine reine Aufgabe des Staates, private Webseiten haben damit absolut nichts am Hut.
Du kannst mir aber sicher zeigen, wo ein vergleichbarer Passus im BGB steht.
Oder du hörst einfach auf, solchen Mist zu verbreiten ;)
Mozilla warnt: Adblocker könnten in Deutschland demnächst illegal sein
@floerido: Wenn, wie beim Betreten einer Webseite, nicht darauf hingewiesen wird, dass die Fahrt kostenpflichtig ist, ist es kein Schwarzfahren.
Hast du dir den Paragraph 265a StGB, auf den du dich hier offensichtlich beziehst, eigentlich mal durchgelesen? Kannst du mir den Absatz nennen, der Webseiten einbezieht oder mich sogar verpflichtet, ein Entgelt in Form von Werbemassnahmen zu entrichten - und, ganz wichtig, wieviel Werbung muss ich laden, denn ohne einen Preis - übrigens für mich als Endkunden mit ausgewiesener Mehrwertsteuer - ist das sowieso nichtig.
Wie kommt man auf die Idee, das Strafgesetzbuch auf eine private Website anwenden zu wollen? Clown gefrühstückt?
Ist dir eigentlich bewusst, was das "Straf" in Strafgesetzbuch bedeutet?