MADmanOne

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  • 04.02.25
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RTX 5090-GPUs "gebrickt": Nvidias Probleme werden immer schlimmer

@BlueSprite39: Es wird wohl vom Einzelfall abhängen. Die Gewährleistung gilt zwischen Händler und dem Käufer, dessen Name auf der Rechnung steht. Der Händler muss meines Wissens keinen neuen Vertragspartner nachträglich akzeptieren, es sei denn der ursprüngliche Käufer hat seine Ansprüche an den neuen Käufer explizit abgetreten. Ein einfacher Weiterverkauf und Weitergabe der Rechnung reicht dazu aber nicht, es gibt da keinen Automatismus, da muss man wohl einen Zusatz auf die Rechnung schreiben und unterschreiben oder eine zusätzliche unterschriebene Erklärung dem neuen Käufer mitgeben. Wenn allerdings im Ladengeschäft ohne Name auf der Rechnung gekauft wurde, dann müsste der weitergegebene "Kassenzettel" eigentlich immer reichen.

Garantie ist dagegen eine freiwillige Herstellerleistung, da können die Hersteller alles ausschließen was sie möchten, auch den Weiterverkauf.

Aufgrund der ganzen Unsicherheiten ist der Kauf von Privatleuten auf ebay daher ein großes Risiko.

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