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  • 21.10.21
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@Aerith: Genau so ist es! Weil dann logischerweise einhergehend die Gerichte und Staatsanwaltschaften total überlastet werden (und sogar schon sind), da sich ja jetzt auch verstärkt um die weniger schlimmen / gravierenden Fälle gekümmert werden muss...

  • 20.10.21
  • 11:54
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@Aerith: Genau das ist das Problem an diesem UNrechtsgesetz: Früher wäre so ein Fall überhaupt gar nicht erst vor Gericht gekommen. Also ich sehe da in der Zukunft große Probleme, dass in der Praxis auf Dauer umzusetzen.

  • 17.10.21
  • 19:48
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@Aerith: Das betrifft aber in erster Linie das Persönlichkeitsrecht, was auch zugleich "Zivilrecht" ist. Nicht das Strafrecht. Ist meine Meinung.

  • 17.10.21
  • 19:01
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@Aerith: Stimmt, das war sehr unklug von dem Familienvater. Mehr aber auch nicht. Eine Verwarnung hätte dabei auch völlig ausgereicht.
Hier geht es ja auch weniger um Strafrecht, sondern viel mehr um das "Recht am eigenen Bild".

  • 17.10.21
  • 18:55
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@James8349: In den Schulen gibt es ja inzwischen auch so Aufklärungstage, wo diese Themen behandelt und durchgesprochen werden. Aber bei Sexulakunde-Unterricht (den ich übrigens auch noch damals in der Schule hatte) geht es ja schon los. Da dürfen die Lehrkräfte heutzutage auch nicht mehr alles sagen. Vollkommen unverständlich. Heute wird einfach viel zu viel moralisiert und von den Behörden / vom Gesetzgeber kriminalisiert. Das ist im Grunde genau kontraproduktiv. Die jungen Leute sollten heute selber ihre eigenen Erfahrungen machen. Auch wenn es eine "Generation Smartphone" gibt. Aber immer zu sagen "das oder das darfst du nicht" ist nicht förderlich. Daher muss ein Umdenken in der Gesellschaft diesbezüglich dringend erfolgen.

  • 17.10.21
  • 00:29
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@James8349: Zu 1: Da hätte man aber auch anders vorgehen können. Man hätte den Familienvater vielleicht erstmal anhören oder ein- bzw. vorladen können, um den Sachverhalt aufzuklären. Stattdessen wird dann lieber in Kauf genommen bei diesen Maßnahmen, das dann eventuell die bürgerliche Existenz vollkommen zerstört wird. Das ist auch nicht richtig und verstößt dabei gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, wenn nicht sogar gegen das Übermaßverbot. Immerhin ist die Privatsphäre, also die eigenen 4 Wände besonders geschützt. Steht sogar im Grundgesetz.

Zu 2: Das ist aber trotzdem nur sehr schwer verständlich , denn dann dürfte ja (weil es ab 14 Jahren ja generell erlaubt ist) auf der anderen Seite ein 14 Jähriger beispielsweise mit einem 80 Jährigen schlafen, wenn er das möchte. Und der Junge würde sich dann strafbar machen, weil er mit seinem einem Jahr jüngeren Kumpel etwas anfängt? Und welcher 14 Jährige sagt bitte seinen Eltern immer "alles"? Kaum zu glauben, aber scheint wohl so zu sein. Nicht ganz logisch.
Da "müsste" ein Gericht Nachsicht haben, denn eventuell wäre dann die Zukunft des 14 Jährigen auch nicht mehr ganz so einfach. Er könnte dann zum Beispiel kaum noch eine Ausbildung irgendwo machen. Weil es heißt ja: "Vorbestraft" - muss man nicht verstehen.

  • 16.10.21
  • 23:51
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@James8349: Das stimmt, da sind wir (bis jetzt) nicht so streng, wie in den anderen Ländern. In der Schweiz gilt man zum Beispiel bis zu dem Alter 16 als "Kind" und da würde ein sexueller Kontakt mit einem 15 Jährigen schon genauso bewertet, wie hier in Deutschland mit einem 13 Jährigen.
Als sexueller Missbrauch. Ich sehe da aber zwei Probleme.
1. Auf denn Fall hier bezogen, der vollkommen "überbewertet" wird (von der Justiz) und...
2. Wenn beispielsweise zwei 13 jährige Jungs sich "lieben", einer von den beiden erreicht dann das 14. Lebensjahr und wird (natürlich nach Jugendstrafrecht) aber dann (wegen dem Gesetz) zum Täter gemacht. Das heißt, das da nicht zwischen Gewalt und Einvernehmlichkeit bei den beiden unterschieden wird (Gewalt und Zwang gab es ja sowieso nicht). Nur das Alter (Zahl) wird da wieder herangezogen. Das ist für mich vollkommen absurd und da kann man nur hoffen, dass der Anwalt des Jungen da gezielt gegen vorgeht. So etwas wird es bestimmt in der Realität (auch in Deutschland) geben. Mit Sicherheit. Es wird aber nicht gerne gesehen.

  • 16.10.21
  • 23:27
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@James8349: Kleine Ergänzung: Klar, stimmt irgendwo. Aber ich finde, das man nicht das Alter (also die Zahl) als alleiniges Entscheidungskriterium heranziehen sollte, sondern auch zum Beispiel den psychologischen Reifegrad mit in der Bewertung berücksichtigen sollte. Im Paragrafen 182 StGB (Jugendliche) ist weiter unten von einer "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" die Rede. Ein sehr wichtiger Punkt, wie ich finde. Und man muss natürlich auch das sogenannte Körperschema heranziehen. Also ist die junge Person noch sehr klein, oder hat diese bereits erste Anzeichen der Pubertät. Könnte sich diese ggf. schon selber zur Wehr setzen usw. Zusammengefasst: Das Alter muss nicht immer zwangsläufig proportional zu der geistigen und körperlichen Entwicklung stehen. Das ist bei jeder Person versetzt und zu unterschiedlich und muss daher immer individuell im Einzelfall (mit entsprechenden Gutachtern) genau diskutiert und erörtert werden.

  • 16.10.21
  • 23:15
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@Scaver: Da muss man aber doch noch mal ganz genau unterscheiden, um welche Kategorie es sich genau handelt und vor allem, wie diese zustande gekommen ist. Zudem gibt es auch Bilder und Videos, die animiert sind, wo es also keinen direkten "Unrechtsgehalt" gibt. Es gab ja damals noch die Models in den "Heftchen" und man erinnere sich noch an die "BRAVO", wo es jahrelang kein Problem gewesen ist, diese beim Zeitschriftenhändler öffentlich zu kaufen. Aber heute ist das ja alles völlig undifferenziert und man wird bei einem zu freizügigen Bild schon hysterisch. Das geht zu weit und entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage. Selbst diese "Aufklärungsfilme" aus den 70er / 80er Jahren werden ja schon als Straftatbestand aufgefasst, wenn man diese nur hortet. Von den FKK- Bildern und Strandbildern ganz abgesehen. Da ist es doch viel besser, man lässt solche Abbildungen zu, als wenn dabei wirklich Kinder und Jugendliche bei viel schlimmeren Abbildungen zu schaden kommen. Hier fehlt es aber an einer vernünftig differenzierten Betrachtungsweise.

  • 16.10.21
  • 22:58
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Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus

@James8349: Teilweise. Mit 14 Jahren ist eine junge Person in der Regel strafmündig. Ich weiß, was du meinst. Im Paragrafen 184c Absatz 4 (StGB), gibt es eine Klausel, die es in Ausnahmefällen gestattet, das diese entsprechenden Aufnahmen nicht als solche "strafbar" gewertet werden (können) - nicht müssen. Unter der Voraussetzung, das diese einvernehmlich (also ohne Zwang und Gewalt) entstanden sind und dabei "nur" für den privaten Gebarauch, also nicht kommerziell sind. Das Problem fängt dabei aber schon viel früher an (wie hier in diesem Fall). Es kann ein Anlass sein, um (in der heutigen Zeit) Hausdurchsuchungen in Gang zu setzen und durchzuführen.

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