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  • 07.08.19
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Urteil Sonderkündigungsrecht: Kunde muss nach Umzug weiterzahlen

...bei solchen Urteilen fehlen einem die Worte.
Dadurch werden jedes! Jahr viele Millionen an die Anbieter " verschenkt ". Zahlen darf es - wie immer - der Kunde. Man zahlt noch 3 Monate für eine Leistung, die nicht mehr erbracht werden kann! Eigentlich müsste man drüber nur noch lachen...Aber es ist natürlich blankes Unrecht. Und es ist auch egal, wer sowas für Recht erklärt.
Und es ist auch egal, wenn man den Kunden damit lebenslang verscheucht. Dem geht es bei der Konkurrenz ja schließlich auch nicht besser.
Warum die Regierung sich wieder mal um diesen Missstand nicht kümmert, wundert seit der Dieselaffäre ja niemanden mehr. Der Bürger blecht und hat keine Lobby; die gewählten Vertreter stehen auf der Lohnliste der Großindustrie. Das System ändert sich nicht.....allerdings züchtet man sich so Parteien wie die AFD heran.

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