pica

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iPhone-Verkaufsverbot: Verfahrenstrick machte Qualcomm-Sieg möglich

Sorry, aber als Jurist scheint mir sowohl dieser Artikel als auch der Blog-Artikel, auf dem er basiert, die Dinge für Laien eher zu verdunkeln als zu erhellen? Qualcomm hat Beweise als *nicht* vertraulich bezeichnet und deshalb sollen sie *nicht* verwertbar gewesen sein? Sollte es nicht intuitiv andersrum sein?

Ohne mit den Details vertraut zu sein, aber nach der von euch auch verlinkten Pressemitteilung des Gerichts durfte Qualcomm die Schaltpläne wegen Vertraulichkeitsinteressen ihres Zulieferers(!) nicht vorlegen und hat stattdessen einen Teardown-Report vorgelegt. Den darauf basierten Vortrag einer Rechtsverletzung hat Apple dann aufgrund von Vertraulichkeitsinteressen eines Apple-Zulieferers(!) nicht substantiiert bestritten. Das Gericht durfte dann mangels hinreichenden Bestreitens durch den Beklagten keinen Beweis erheben. Dass der Vortrag von Qualcomm aber jedenfalls schlüssig war, hat das Gericht wohl durch einen Sachverständigen begutachten lassen.

Das Argument in dem Blog-Post scheint mir(!) nun zu sein, dass Apple gehofft hatte, Qualcomm würde zustimmen, dass Apple Informationen von Zulieferer Quorvo vor Gericht vorlegen könnte und diese Qualcomm-intern vertraulich behandelt würden, maW., dass die Techniker von Qualcomm nicht an die Informationen des Konkurrenten ran kämen. Unter diesen Bedingungen wäre der Apple-Zulieferer also bereit gewesen, Apple ein Bestreiten im Prozess zu ermöglichen. Diese Bedingungen wollte aber Qualcomm zugunsten von Apple nicht erfüllen. Ob man das Qualcomm nun vorwerfen kann, dass sie Apple vor Gericht nicht helfen wollten, kann man dann natürlich diskutieren...

(Letztlich scheint(!) mir die Kritik im verlinkten Blogpost weniger mit dem konkreten Verfahren zusammen zu hängen, sondern damit, dass im deutschen Zivilprozess der Beklagte sehr viel weniger Ansprüche gegen den Kläger hat, Beweismittel heraus zu verlangen als im amerikanischen Zivilprozess, Stichwort: discovery vs. unzulässiger Ausforschungsbeweis)

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