kleinerprovider

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  • 05.12.18
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Eine Domain ist keine Fototasse: Das Rückgaberecht gilt auch hier

was genau ist an diesem Fall gut?

Die Fototasse ist für den Anbieter Müll, weder kann er sie weiterverkaufen, noch darf er es i.d.R. (wegen Rechten am Motiv).

Die Domain ist für den Anbieter Müll, weder wird sie im Normalfall jemand anderes haben wollen, noch darf er aie weiterverkaufen (zumindest bei .de)

Dass es nur "ein Datenbankeintrag" ist, ändert nichts daran, dass der Provider dafür Geld bezahlt hat.

Wo ist der Nutzen gegenüber der bisherigen Haltung (Widerrufsrecht auf das Hosting-Paket und damit den großen Teil der Summe besteht, aber Domains sind ausgenommen)?

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