Universal Music soll hohen Betrag für "geklaute" Schriftart zahlen
Das Aussehen der Schrift also das Typeface kann in USA nicht per Copyright geschützt werden. Das ist eigens von Copyright Gesetz ausgenommen. Das gilt so ähnlich auch in Deutschland wobei hier zwischen Brot und Butter Schriften (generell nicht Schützer) und Schmuck Schriften unterschieden wird. Nur letztere können als Geschmacksmuster geschützt werden, aber nicht die Schrift als Ganzes, sondern jeder Buchstabe einzeln. In der Realität gibt es das aber nicht ausser bei 2 oder drei Fonts aus den 1930er Jahren. Für eine Fontdatei gilt jedoch der gleiche Schutz wie für Computer Programme. Deshalb spricht die Klage auch von Font Software. Wenn also der Designer schlau war und das Logo als Vektorgrafik abgelegt und verwendet hat, wovon ich ausgehe, dann läuft die Klage ins Leere. Schade finde ich, dass die Font Designer diese Tatsache verschweigen und versuchen abzukassieren wo es nichts zu holen gibt.
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LibreOffice wettert gegen Ribbon-Interface von Microsoft Office
Dazu müsste man ein bisschen mehr über das Ribbon, seinen Schöpfer und dessen Schicksal berichten. Erfunden wurde das Ribbon von einen studierten Musiker namens Jensen Harris. Der war auch für die UI von Windows 8 verantwortlich und wurde letztendlich entlassen, weil seine Bedienoberflächen die Produkte nicht besser bedienbar, sondern nur anders bedienbar machten und im Falle von Windows 8 für einen der größten Flops der Microsoft Geschichte verantwortlich waren.
Das Ribbon war eine schlechte Idee und ist es immer noch, da sich die Verbesserungen hauptsächlich für sporadische Nutzer positiv auswirken. Für mich eine schlimme UI Idee die mich nie produktiver, schneller oder effizienter werden ließ und für unendlich viel verschwendete Zeit bei der Suche nach einer Funktion verantwortlich war.
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Universal Music soll hohen Betrag für "geklaute" Schriftart zahlen
Das Aussehen der Schrift also das Typeface kann in USA nicht per Copyright geschützt werden. Das ist eigens von Copyright Gesetz ausgenommen. Das gilt so ähnlich auch in Deutschland wobei hier zwischen Brot und Butter Schriften (generell nicht Schützer) und Schmuck Schriften unterschieden wird. Nur letztere können als Geschmacksmuster geschützt werden, aber nicht die Schrift als Ganzes, sondern jeder Buchstabe einzeln. In der Realität gibt es das aber nicht ausser bei 2 oder drei Fonts aus den 1930er Jahren. Für eine Fontdatei gilt jedoch der gleiche Schutz wie für Computer Programme. Deshalb spricht die Klage auch von Font Software. Wenn also der Designer schlau war und das Logo als Vektorgrafik abgelegt und verwendet hat, wovon ich ausgehe, dann läuft die Klage ins Leere. Schade finde ich, dass die Font Designer diese Tatsache verschweigen und versuchen abzukassieren wo es nichts zu holen gibt.