Anluin

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  • 15.09.16
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Verbraucherschutz NRW gegen Amazon Dash - nun geht es vor Gericht

Ich verstehe nicht ganz, wo die Verbraucherschutzzentrale NRW das Problem sieht. Nach dem Kauf eines solchen Buttons muss der Kunde erst einmal festlegen, welches Produkt beim Betätigen des Knopfes gekauft werden soll. Bei diesem Schritt erfährt dann der Kunde auch alle Details zum Produkt. Abgesehen davon wird er auch benachrichtigt, sobald ein Kauf über den Button getätigt wurde und es wird verhindert, dass weitere Bestellungen aufgenommen werden, sofern die vorherige Bestellung (sofern eine vorliegt) noch nicht geliefert wurde. Dazu kommt noch, dass der Kunde alle Produkte die über den Button bestellt wurden, kostenlos stornieren bzw. zurückschicken kann.

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