Lovoo will Betrugsvorwürfe aufklären, Chef-Trio wieder auf freiem Fuß
Das Geschäft der Lovoo GmbH erfüllt nach meiner Auffassung, den Tatbestand des StGB § 263 und ist als Straftat zu werten, zB. Urteil des Landgerichts Kiel von 2009, im SMS-Chat-Prozess gegen die Firma MintNet GmbH in Flensburg. Das Lovoo Modell hat sich von Anfang an so finanziert.
Die Firma Lovoo GmbH betreibt im Internet das Flirt- und Chatportal "Lovoo.com", mit Anbindung eines SMS-Chat-Dienstes.
Es existieren auf dem Portal scheinbar glaubwürdig angelegte Profile (sogenannte Fakes) von Frauen und Männern die auf dem Portal präsentiert werden.
Bei Angabe einer Handynummer in die Registry der Webseite "Lovoo.com", wird der Kunde von einer Chat-Administration, die alle SMS-Chat-Eingänge anzeigt, von Moderatoren der Firma Lovoo GmbH angeschrieben. Der Betrag von x,xx Euro, wird einmalig dem Kunden über SMS eingeblendet, in folgenden SMS-Nachrichten nicht mehr, um anfallende Kosten zu verschleiern. ( steht ja bei diesen Arschlöchern in der AGB ) Insofern dient der x,xx Betrag als Grundgebühr zu weiteren Teilnahme.
Nach Eintragung der Handynummer wird der Kunde bereits wenige Minuten nach der Anmeldung über SMS animiert und von Mitarbeitern ( Promoter ) der Firma Lovoo GmbH über SMS angeschrieben.
Phantasievoll werden den Kunden intime Fragen, teilweise pornografischer Natur, über die Chat-Administration gestellt, um eine Antwort zu entlocken bzw. einen SMS-Dialog aufzubauen und somit zur Zahlung zu bewegen.
Es ist durchaus wahrscheinlich, dass durch dieses betrügerische Geschäftsmodell enorme Einnahmen erzielt werden, durch Menschen die ernsthaft auf Partnersuche sind. Eine absolute Schande kommt hinzu, dass ein Gericht in diesem Fall Millionen Euro zur Kaution entgegennimmt, von Geldern die über Betrug abgezockt wurden. Womöglich hat Deutschland das nötig!
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Lovoo will Betrugsvorwürfe aufklären, Chef-Trio wieder auf freiem Fuß
Das Geschäft der Lovoo GmbH erfüllt nach meiner Auffassung, den Tatbestand des StGB § 263 und ist als Straftat zu werten, zB. Urteil des Landgerichts Kiel von 2009, im SMS-Chat-Prozess gegen die Firma MintNet GmbH in Flensburg. Das Lovoo Modell hat sich von Anfang an so finanziert.
Die Firma Lovoo GmbH betreibt im Internet das Flirt- und Chatportal "Lovoo.com", mit Anbindung eines SMS-Chat-Dienstes.
Es existieren auf dem Portal scheinbar glaubwürdig angelegte Profile (sogenannte Fakes) von Frauen und Männern die auf dem Portal präsentiert werden.
Bei Angabe einer Handynummer in die Registry der Webseite "Lovoo.com", wird der Kunde von einer Chat-Administration, die alle SMS-Chat-Eingänge anzeigt, von Moderatoren der Firma Lovoo GmbH angeschrieben. Der Betrag von x,xx Euro, wird einmalig dem Kunden über SMS eingeblendet, in folgenden SMS-Nachrichten nicht mehr, um anfallende Kosten zu verschleiern. ( steht ja bei diesen Arschlöchern in der AGB ) Insofern dient der x,xx Betrag als Grundgebühr zu weiteren Teilnahme.
Nach Eintragung der Handynummer wird der Kunde bereits wenige Minuten nach der Anmeldung über SMS animiert und von Mitarbeitern ( Promoter ) der Firma Lovoo GmbH über SMS angeschrieben.
Phantasievoll werden den Kunden intime Fragen, teilweise pornografischer Natur, über die Chat-Administration gestellt, um eine Antwort zu entlocken bzw. einen SMS-Dialog aufzubauen und somit zur Zahlung zu bewegen.
Es ist durchaus wahrscheinlich, dass durch dieses betrügerische Geschäftsmodell enorme Einnahmen erzielt werden, durch Menschen die ernsthaft auf Partnersuche sind. Eine absolute Schande kommt hinzu, dass ein Gericht in diesem Fall Millionen Euro zur Kaution entgegennimmt, von Geldern die über Betrug abgezockt wurden. Womöglich hat Deutschland das nötig!