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  • 20.05.16
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Razzien bei Journalisten: Polizei beschlagnahmt in Berlin Technik

So und nun mal für alle, die von jeder Rechtskenntnis ungetrübt sind:
die Polizei schlägt der Statsanwaltschaft vor, dort zu durchsuchen. Der Staatsanwalt prüft und beantragt dann einen Beschluss auf Durchsuchung beim zuständigen Gericht. Der Richter prüft wieder und erlässt dann einen Beschluss. Oder auch nicht.
In dem kaum polemischen Text steht das Zauberwort sogar: Durchsuchungsbeschluss! Also nix Willkühr oder Polizeistaat. So geht Rechtsstaat.

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