qdpb

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  • 02.05.16
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Diskussion entbrannt: Amazons Kontosperrungen bei hoher Retourquote

@gucki51: man muss erstens gar keinen Rücksendegrund angeben (gesetzlich, egal was Händler X für Menüs anbietet) und zweitens ist genau die Rücksendung aus Nichtgefallen der Ursprung des Widerrufsrechts, früher hieß das mal "Kauf auf Probe", bis die Regelung umformuliert wurde. Weil man im sog. "Fernabsatzgeschäft", also im Versandhandel, den Artikel eben erst wirklich richtig beurteilen kann, wenn man ihn in Händen hält. Und wenn er einem dann doch nicht gefällt und man ihn zurückgeben möchte, dann ist das genau der Musterfall, für das einst das Widerrufsrecht überhaupt erdacht wurde und gerade kein "Mißbrauch". Mißbräuchlich wäre es hingegen etwas zu bestellen und bereits zum Zeitpunkt der Bestellung gar nicht die Absicht zu haben diesen Artikel zu behalten sondern bereits fest geplant zu haben diesen zurück zu schicken um eine Art "kostenlose Leihe" durchzuführen. Dafür gibt es zig Maschen und Beispiele, teilweise brüsten sich Leute, die sowas machen, damit sogar ganz ungeniert in Webforen und tauschen Tipps aus, wie das System ausgestrickst werden könne usw. und als ein großer Player am Markt wird Amazon einen nennenswerten Anteil solcher "Pappenheimer" unter den Kunden haben und nun einen Weg suchen damit umzugehen und typisch für Amazon wird das eben mit irgendwelchen automatischen Emails gemacht und vielleicht nicht mit einer extrem aufwändigen Einzelfallprüfung durch einen Mitarbeiter aus Fleisch und Blut, sodass auch "ganz normale" Kunden dazwischen geraten. Das ist ja das eigentliche Ärgernis hier; nicht, dass Amazon sich gegen Abzocker wehrt, sondern, wie das Verfahren dafür bisher aussieht.

  • 02.05.16
  • 15:09
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Diskussion entbrannt: Amazons Kontosperrungen bei hoher Retourquote

@Abzdef: Es gibt in die Deutschland die sog. AGB Inhaltskontrolle, die besagt, dass ein Unternehmen nicht alles in seine AGB reinschreiben kann und das gilt dann auch so, Basta. Wenn das mit Regelungen des BGB kollidiert, das prüft im Zweifel ein Richter, ist solch ein Absatz von AGB schlicht NICHTIG.

Ein Jurist schaut daher nicht nur in die AGB und sagt dann ggf. "Och, schade, da stehts ja" sondern prüft, ob solch eine Regelung überhaupt rechtmäßig ist. Dazu gibt es Urteile - um es kurz zu machen, eine Regelung, die den Zugang zu bereits erworbenen Digitalinhalten stört, ist unwirksam. Und wenn es 10x in den AGB stünde.

  • 02.05.16
  • 15:05
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Diskussion entbrannt: Amazons Kontosperrungen bei hoher Retourquote

@lutschboy: genau das mißverstehst du aber, es gibt keine Vertragskündigung. Es gibt keinen "Kundenkontovertrag". Ein Kundenkonto ist nur ein umgangssprachliches Ding, aber ansonsten einfach nur ein Hilfsmittel, damit du auf amazon.de nach Eingabe eines Passworts deine früheren Bestellungen einsehen kannst, nicht mehr alle Adressen und Zahldaten bei jeder Bestellung neu eintippen musst... eine technische Merkhilfe, es gibt keine "Kündigung eines Kundenkontovertrags"! Kundenrechte würde nur ausgehebelt wenn Amazon zB das Widerrufsrecht nicht respektiert und Rücksendungen ablehnt. Genau darum geht es aber nicht. Amazon nimmt die Rücksendungen an, es möchte nur keine weiteren Bestellungen von Kunde X mehr haben.

  • 01.05.16
  • 23:11
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Diskussion entbrannt: Amazons Kontosperrungen bei hoher Retourquote

@heidenf: ...und ich habe versucht auf deine Frage danach, was Mißbrauch ist, einzugehen.

  • 01.05.16
  • 23:09
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Diskussion entbrannt: Amazons Kontosperrungen bei hoher Retourquote

@heidenf: Wer Waren bestellt und dabei bereits bei Bestellung die Absicht hat diese wieder per Widerruf zurück zu geben, zB der berühmte Großbild-TV zur Fußball WM, handelt mißbräuchlich, hat streng genommen auch gar kein Widerrufsrecht mehr (das ist die einzige echte Einschränkung des Widerrufsrechts die auch höchste Gerichte mehrfach bestätigt haben), derjenige begeht sogar regelrechten Betrug, denn durch die Nutzung zwischen Erhalt und Widerruf entsteht dem Händler ja ein Vermögensschaden. Das Gerät ist ja nicht mehr "nagelneu" und muss als B Ware mit deutlichen Verlusten verkauft werden.

Letzteres wirklich nachzuweisen ist eigentlich nicht möglich, außer jemand "verplappert" sich tatsächlich in irgend einer Art. Aber eine gewisse Dunkelziffer gibt es dabei mit Sicherheit und Amazon gilt hier wohl auch noch als vergleichsweise kulant. Viele kleinere Händler setzen einen recht rasch auf eine schwarze Liste und beliefern einen schlicht nicht mehr - und beim stationären Händler vor Ort gibt es ohnehin keinerlei Widerrufsrecht.

D. h. die Leute jammern hier bzgl. Amazon wirklich auf einem sehr hohen Niveau. Bevor Amazon ins Land kam war Kulanz im Massengeschäft in Deutschland doch ein Fremdwort. Und Amazon ist bis heute der kulanteste Massenanbieter den ich kenne, wer sonst erfüllt beispielsweise volle 24 Monate die gesetzliche Gewährleistung, obwohl streng genommen nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt und damit de facto der Händler gar nichts mehr leisten muss. Damit beißt man bei den ganzen namhaften Einzelhändlern ebenso auf Granit wie bei namhaften Versandhändlern - außer bei Amazon. Oder auch der höchst unkomplizierte Ersatz von Transportschäden auf Zuruf, wo andere erstmal tausende Fotos als Beweis sehen wollen usw.

Amazon ist und bleibt nach wie vor das kundenfreundlichste Unternehmen im Massengeschäft. Aber auch Amazon muss natürlich schauen, dass die Kosten nicht davonlaufen und sich irgend eine Stategie überlegen Leute herauszufiltern, die diese Kulanz ausnutzen. Dass dabei auch Leute fälschlicherweise im Filter hängenbleiben, das ist dann sicherlich ärgerlich und schon aus Eigeninteresse sollte Amazon sich darum bemühen diesen Punkt zu verbessern. Aber ein Recht darauf bei Amazon zu bestellen hat nun einmal einfach niemand.

  • 01.05.16
  • 22:56
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  • +6-1

Diskussion entbrannt: Amazons Kontosperrungen bei hoher Retourquote

Ich verstehe diese ellenlange Nutzerdiskussion hier nicht.

Man muss doch wirklich kein Jura studiert haben, um von Vertragsfreiheit gehört zu haben und davon, dass eine Bestellung lediglich ein Angebot ist, Ware X zu Preis X vom Händler zu erwerben. Der kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Niemand muss eine beliebige Person als Vertragspartner/Kunde akzeptieren. Es gibt auch kein "Recht" darauf zu erfahren, warum ein Angebot abgelehnt wurde oder jemand generell keine Geschäftsbeziehung möchte. Das ist alles nur höflicher Umgang und Pflege guter Sitten, dass nicht kommentarlos ein "Kundenkonto" gelöscht wurde.

Dazu muss auch kein Mensch irgendwelche AGB wälzen, das sind allgemeingültige Rechtsprinzipien die auch durch keine AGB der Welt umgekehrt unwirksam werden könnten.

Wo wir schon zum nächsten kommen, ein Kundenkonto ist einfach nur ein im Grunde überflüssiges Gimmick zu Bestellungen. Eine Webseitenfunktion, sonst nichts. Das ist kein "Konto" wie zB ein Girokonto, über das es eine Art eigenen Nutzungsvertrag gibt.

Hakelig kann es nur da werden, wo solch ein "Konto" Zugangsvoraussetzung für die Nutzung bereits erworbener digitaler Inhalte ist. Aber darum geht es hier ja gar nicht, die Masse der Leute scheint es nicht fassen zu können, dass ein Unternehmen sich tatsächlich erdreistet auszusuchen, an wen es liefert und an wen eben auch nicht. Ich glaube langsam die vielen Verbraucherrechte a lá Widerrufsrecht haben die Verbraucher in Deutschland etwas "verzogen", sodass die grundsätzliche Erwartungshaltung jetzt generell zu sein scheint, dass der Kunde irgendwie alles darf, alles kann, auf alles mögliche ein Anrecht hat und überhaupt?!

Und über allem muss ich sagen, wenn mich ein Händler nicht mehr beliefern will, dann würde _ich_ sagen: your loss! Und mich keine Sekunde darüber ärgern, dass ich bei Händler X kein Geld mehr ausgeben "darf".

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