- 12.10.26
- 00:04
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Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen
Das machen sehr viele Händler gerne, keine Arbeit damit alles den Kunden machen lassen, Leute der Vertragspartner ist der Händler bei dem ihr gekauft habt und nicht deren Reparaturdienste. Basta ...
Gesetzliche Gewährleistung (§§ 437 ff. BGB): Ihr Vertragspartner ist ausschließlich der Verkäufer (der Laden oder Onlineshop, bei dem Sie gekauft haben), nicht der Hersteller. Der Verkäufer muss für Mängel einstehen, die bereits beim Kauf bestanden haben (gilt 2 Jahre lang für Neuware)
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OpenAI-Chef: Arbeitsspeicher in Client-PCs eine "schreckliche" Idee
Da haben bei ihm aber mächtig seine KI-Agenten zugeschlagen...
Altman könnte man doch auch erstzen..
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@k4l-el: POTUS ich würde sagen.. FÖTUS
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Vielleicht erbarmt sich ja einer seiner Prätorianergarde und beendet das Ganze.
Auch römische Kaiser mussten dies schon erleben.
Frau verhaftet, weil sie aus Protest Lieferroboter blockiert hat
@Althena: was für ein Kommentar, einfach nicht zu ende gedacht.. na ja.. Generastion Y und Z was erwarten wir..
Tesla will bei Berlin drastisch wachsen - zweite, doppelt so große Halle
Ich traue diesem Musk keinen Meter über den Weg,,,
Musk will KI vor Grausamkeit schützen - bei Menschen war es ihm egal
An die Y und Z Generation... zieht euch warm an.. die KIs werden euch in naher Zukunft an den Rand des Abgrunds bringen.. da nutzen auch die Argumente der KI-affinen Boys und Girls nichts... die Büchse der Pandora ist offen.. und jeden Tag lesen wir 3-4 Meldungen was sich KI_Agenten wieder mal geleistet haben.
Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen
@FatihY: eine zusätzlich gekaufte Garantie (oft als Garantieverlängerung, "Anschlussgarantie“ oder "Schutzbrief“ bezeichnet) läuft in den allermeisten Fällen parallel zur zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung ab dem Kaufdatum.
Die echte Anschlussgarantie: Es gibt selten Verträge, die als "Anschlussgarantie ab dem 25. Monat“ deklariert sind. Das steht dann jedoch ausdrücklich im Kleingedruckten Ihrer Police.
Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen
Das machen sehr viele Händler gerne, keine Arbeit damit alles den Kunden machen lassen, Leute der Vertragspartner ist der Händler bei dem ihr gekauft habt und nicht deren Reparaturdienste. Basta ...
Gesetzliche Gewährleistung (§§ 437 ff. BGB): Ihr Vertragspartner ist ausschließlich der Verkäufer (der Laden oder Onlineshop, bei dem Sie gekauft haben), nicht der Hersteller. Der Verkäufer muss für Mängel einstehen, die bereits beim Kauf bestanden haben (gilt 2 Jahre lang für Neuware)