noxx2k

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  • 14.08.15
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Bundesregierung: Der Router gehört nicht zum Netz des Providers

Leider bleibt hier etwas schwammig, wie genau der "passive Netzabschlusspunkt" definiert ist. Anderen Quellen entnehme ich, dass das (Kabel-)Modem auch schon nicht mehr dazugehört. Das könnte ganzschön Heikel für die Kabelanbieter werden wenn sie die Technologie nicht grundlegend verändern können.

Im Gegensatz zu (V)DSL ist bei Kabelanschlüssen die maximale Bandbreite nicht auf Providerseite festgelegt, sondern in ner Konfigurationsdatei vom Modem, die einmal pro Neustart vom Provider runtergeladen wird. Somit ermöglicht dieses neue Gesetz vermutlich neue Dimensionen des "uncapping", d.h. die Geschwindigkeitsbegrenzung des Kabelanschlusses erhöhen oder ganz aufheben.

Dass das illegal ist, stört manche nicht. Und möglicherweise wird es auch deutlich schwerer auf Providerseite das zu überprüfen. Momentan können die Kabelanbieter auf dem Modem auslesen, Firmwares flashen und überprüfen wie sie wollen. Wenn jeder was anderes dran hängen hat, geht das nicht mehr.

Das ist halt der hauptsächliche Grund weshalb man bei keinem Kabelanbieter das Modem selbst austauschen kann und beim verbinden dessen MAC-Adresse und Firmware überprüft wird.

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