PurpleT

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  • 09.09.14
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Rundfunkgebühren: Ohne Reaktion erfolgt bald Zwangsanmeldung

Lau Deutschem Recht von 1973 muss auf einer öffentlichen Zahlungsaufforderung der Text "B E S C H E I D" stehen. Alles andere ist eine zivilrechtliche Zahlung und unterliegt dem zivil Recht, d.h. man darf eine "Zahlung unter Vorbehalt" tätigen, nur leider verwehrt das der Beitragsservice ohne Begründung!

Ich war deshlab auch schon bei der Polizei, die war aber auch ratlos. Und wenn man bei dem Beitragsservice anruft und dort den Sachverhalt zu klären wird einfach aufgelegt, frechheit!

Laut Rechtsauskunft haben viele Recht, das es rechtswiedrig ist, aber wenn kann sich schon ein Anwalt leisten!

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