- 19.03.14
- 06:03
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Gericht: Kein Brief für Kündigung von Web-Diensten
vorsicht! das ist eine einzelfallentscheidung... taugt bestenfalls als verweis bei der eigenen klage... solang das nicht in ständige rechtsprechung überführt ist können gerichte so oder auch anders entscheiden. wenn ich wirklich sicherstellen will dass etwas gekündigt ist nutze ich eine zustellung via gerichtsvollzieher kost in aller regel 20 euro aber aus der kündigung windet sich keiner mehr raus!
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Gericht: Kein Brief für Kündigung von Web-Diensten
vorsicht! das ist eine einzelfallentscheidung... taugt bestenfalls als verweis bei der eigenen klage... solang das nicht in ständige rechtsprechung überführt ist können gerichte so oder auch anders entscheiden. wenn ich wirklich sicherstellen will dass etwas gekündigt ist nutze ich eine zustellung via gerichtsvollzieher kost in aller regel 20 euro aber aus der kündigung windet sich keiner mehr raus!
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ich lass mir doch nicht freiwillig einen dienst ans bein nageln bei dem mir mit einer email was rechtsverbindlich ins postfach gelegt werden kann... wenns was rechtsverbindliches sein soll dann bitteschön nur per post und auf papier.