Kinderpornos: Firmen übernehmen Polizeiaufgaben
@Mauilein: Irgendwie verstehe ich dich nicht?
Gutachter sind meist IT-Spezialisten in solchen Fällen und die wissen schon was geht. Wenn sie es nicht nachweisen können, okay verloren. Aber es gibt auch da soetwas wie Ehrgeiz! Ich kann dir mit Sicherheit sagen, dass auch nicht komplett ausgebildete Leute mit der entsprechenden Grundausbildung am Computer und der entsprechenden Software heutzutage mehr rausbekommen als die Täter sich erträumen. Sorry, aber das ist so. Und, dass ist auch gut so. Es bleibt dabei, die Richter und Anwälte wollen einen auch für sie als NichtSpezialisten nachvollziehbaren Beweis. Schon der Anwalt des Angeklagten würde ja beide Hände reiben, wenn er seinen Mandanten raushauen kann. Dami bleibt einem Gutachter auch nur, so gut wie möglich zu sein.
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@Mauilein: Irgendwie verstehe ich dich nicht?
Gutachter sind meist IT-Spezialisten in solchen Fällen und die wissen schon was geht. Wenn sie es nicht nachweisen können, okay verloren. Aber es gibt auch da soetwas wie Ehrgeiz! Ich kann dir mit Sicherheit sagen, dass auch nicht komplett ausgebildete Leute mit der entsprechenden Grundausbildung am Computer und der entsprechenden Software heutzutage mehr rausbekommen als die Täter sich erträumen. Sorry, aber das ist so. Und, dass ist auch gut so. Es bleibt dabei, die Richter und Anwälte wollen einen auch für sie als NichtSpezialisten nachvollziehbaren Beweis. Schon der Anwalt des Angeklagten würde ja beide Hände reiben, wenn er seinen Mandanten raushauen kann. Dami bleibt einem Gutachter auch nur, so gut wie möglich zu sein.
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@spackolatius: Sex unter Jugendlichen sagt der Name schon ist keine Kinderpornografie. Wer jugendlich ist, ist kein Kind. Nur mal soviel dazu!
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@Mauilein: Zitat: "Wie die dann dort gelandet sind, interessiert am Ende niemanden." Das stimmt so nicht!
Bilder finden auf Datenträgern ist ja wohl keine Kunst.
Aber Richter und Anwälte interessiert es schon ganz genau, woher und wie diese Daten auf Datenträger kommen. Es ist die vorrangigste Aufgabe derer die da an der Auswertung arbeiten.
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@spackolatius:
Zitat: "Kinderporno ist Kinderporno! Darsteller unter 18 = noch nicht Erwachsen, ergo Kind." falsch!
unter 14 Jahre Kind 184b StGB
14-17 Jugendlicher 184c StGB
ganz feine Unterschiede
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Fragt doch mal was die privaten Firmen für diese Auswertung bezahlt haben wollen und was die Polizei?
Damit hat sich für mich schon geklärt, welches die bessere Alternative ist.