Nutzer wird jetzt bei geringstem Vergehen gläsern
Nicht vergessen
Grundgesetz Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html
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Gegenangriff: Deutscher knackt die NSA-Homepage
Zitat von einer Folge von "The Big Bang Theory"
Raj: Scheiss drauf ich geh jetzt rein.
Sheldon: Das hab ich heute Nacht auch zu deiner Mutter gesagt.
PRISM & Co.: Merkel sieht sich nicht als zuständig an
Was ist der Unterschied zwischen einem Telefon und einem Politiker? - Das Telefon kann man aufhängen wenn man sich verwählt hat.
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Ich liebe Politiker auf Wahlplakaten: tragbar,
geräuschlos und leicht zu entfernen.
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Frage an Angela Merkel: "Hat Ihnen schon mal jemand
gesagt, dass Sie aussehen wie Claudia Schiffer?" Merkel (erfreut): "Nein ..."
"Das dachte ich mir ..."
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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter,
die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter...
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Grundgesetz Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html
Windows '8.1': Start direkt auf den Desktop möglich?
Hier gibt's auch noch hilfe !!!
http://www.windows-8-futter.de/startseite.html
Linke seite "Tipps und Tricks" "Win8 wie Win 7"