Rainbird-1

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Rainbird-1

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  • 19.10.26
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Alle wollen schnelles Internet, aber nicht unbedingt Glasfaser

@bigspid: "Die meisten juckt es kein Bisschen, woher ihr Internet kommt. Wir wollen einfach nur stabiles/schnelles Internet, unabhängig vom Übertragungsmedium."

Dann muss man aber auch bereit sein zu verstehen, welche Technik und welches Material rein von der Physik her gut und welches schlechter ist (Dämpfung, EMV, etc.).

Einfach nur fordern, dass das Internet stabil ist und auf dem Provider herumhaken ist eben dann auch nicht. Wer Kupfer mit seinen hohen Dämpfungen und Problemen mit EMV sowie ggf. Inkompatibilität mit Powerline möchte, der hat eben das ein oder andere Mal eine Störung bei dem der Provider mangels "der Aufhebung der Physik" eben auch nichts dagegen tun kann!

  • 13.10.26
  • 09:06
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Alle wollen schnelles Internet, aber nicht unbedingt Glasfaser

@DRMfan^^: Deine Ironie scheint keiner zu verstehen ;-)

  • 12.10.26
  • 19:56
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"Das ist Geldverschwendung": Mitbewerber schießen gegen iPhone Duo

Und wer benötigt diesen Shit?

Ein Display zum knicken??? zu diesen Preisen??? mal ehrlich für was? Weil die Menschheit sich immer weniger organisieren kann? -sehe es im Umfeld (Kindergarten, Schule) wie verpeilt alle sind. Smartphone für mehrere huntert Euro, ggf. auch für 1000€ in der Tasche und zu blöd einen Kalender zu pflegen!

Ständig wann ist Sport/Schwimmen, wann fällt nochmal ne Std. aus, was war an Hausaufgaben auf?
Und ständig kann man Informationsspender für völlig verpeilte spielen! Nur weil man einen gepflegten Kalender hat!

Es kann nicht teuer genug sein. Bei alltäglichen Dingen fürs Leben (Brot, Kinder, Versicherungen, Energie, etc.) heulen die meisten bereits herum und dann solche Preise ausgeben für ein "Multitalent" welches keines ist!

Kann niemand mehr seinen Alltag so organisieren, dass man mit dem richtigen Mittel zur richtigen Zeit arbeiten kann? In jeder "modernen" Firma macht man E-Learnings wie der Arbeitsplatz auszusehen hat (Ergonomie etc.) und dann so was! Für ein Smartphone zu klobig, für richtiges Arbeiten zu klein und nicht ergonomisch genug.

Entweder ich benutze ein Smartphone oder ein Tablet (was für längeres Arbeiten auch nicht optimal ist). Dass kann man organisieren! Man könnte meinen halb DE ist Bundeskanzler und ständig unabdingbar!

  • 12.10.26
  • 14:17
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Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen

@fisi: Wegfall von Arbeitsplätzen rechtfertig doch nicht, sich nicht an Gesetzte zu halten? Im Übrigen gelten diese ja nicht erst seit der Schieflage vom MediaSaturn Konzern!!!

Verstehe Deine Zusammenhänge echt nicht!

Nur weil es MM jetzt schlecht geht, kann er dann auch Geld für Waren verlangen und diese nicht liefern um sich zu sanieren???

  • 12.10.26
  • 14:07
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Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen

@fisi: Mag ja sein, dass ist ja auch Media-Markt Masche (immer zuerst auf Reparatur hinweisen). Du kannst eben aber auch direkt funktionierende Ware fordern (steht ja meist noch im Regal).

Die wollen bereits nach einem Defekt am Folgetag schon einschicken, dass ist ja genau das Thema des Artikels.

Dies ist aber nicht zulässig. Ich kann sehr wohl ein neues Produkt aus dem Regal fordern, da dies nicht unverhältnismäßig ist. Es ist nur "unverhältnismäßig" dass ich den vollen Preise bezahlt habe (ein Tag zuvor) und nun wieder "nur" ein defektes Produkt in den Händen halte!

Also wenn ich ein neues Produkt kaufe, wo zuvor mein altes kaputt ging, findest Du es also legitim, dass Du den vollen Preis bezahlst um wieder vier Wochen auf ein repariertes Produkt wartest! Respekt!

Zum Glück bestehe ich auf mein Recht! Etwas anderes ist es, wenn die Beweislastumkehr ins Spiel kommt, dann muss man natürlich unter Umständen (aber auch nur um den Frieden zu wahren) auf eine Reparatur eingehen!

  • 12.10.26
  • 14:03
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Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen

@fisi: Wie sieht die "Lieferung einer mangelfreien Sache" bei den meisten Händlern denn aus? Meinst Du die haben ein Lager mit reparierten Geräten?

Der Händler schickt die defekten Geräte zum Hersteller und lässt sich ein intaktes Gerät in sein Lager liefern! Meinst Du die Händler haben separate Lager mit reparieren Geräten für den Gewährleistungsfall?

Sehr befremdlich! Wer zahlt dem Händler diese Lagerfläche?

Die Hersteller reparieren auch nur bedingt. Haben aber die Möglichkeit alles wieder original zu Verpacken und das komplette Zubehör wieder beizulegen. Diese Möglichkeiten hat der Händler ja garnicht!

  • 12.10.26
  • 13:55
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Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen

@fisi:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

WICHTIG: Absatz 4 erster Satz!
Neulieferung kann nur abgelehnt werden, wenn "unverhältnismäßig".
Ein Händler welches das Produkt massenweise im Regal stehen hat, kann hier schlecht gegenargumentieren!

Also muss er auf meinen Wunsch neu und funktionstüchtig liefern!

"Die defekte Waschmaschine wurde auch bei mir zu Hause repariert und das war gut so. Großgeräte möchte ich nicht zum Händler zurück schleppen müssen."

Schwachsinn! Der Händler muss bei Speditionsware die Kosten für Abholung tragen! Solltest Dich mal mit den Gesetzen beschäftigen mein Gutster!
Aber bei anderen Nutzern von "wirr" sprechen. :-)

  • 12.10.26
  • 13:45
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Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen

@fisi: Das einzige was hier wirr ist, ist Dein Vorgehen.
Gewährleistung ist Händlersache! Ich habe keinen Vertrag mit dem Hersteller, weswegen ich da auch nichts melde.

Und nein, ich habe die Erfahrung gemacht, dass unmittelbar ein neues, funktionstüchtiges Gerät geschickt wird (seitens des Händlers). Schneller geht es nicht!
Und im Übrigen bestehe ich auch darauf, wenn das Produkt binnen kürzester Zeit einen Defekt aufweist.

Warum sollte ich auch vier Wochen reparieren lassen, wenn ich mir ein Produkt z.B. Fernseher kaufe, weil mein alter Defekt ist um dann nach zwei Wochen, wieder vier Wochen auf ein Fernseher zu verzichten, da dieser repariert werden muss. Der Händler hat diesen im Regal stehen, dann soll er sich mit dem Hersteller herumreißen, dass er wieder einen funktionstüchtigen ins Lager bekommt!

Es gibt Kosten, welche Du aber im Garantiefall nicht gegenüber dem Hersteller geltend machen kannst (Einbau-Ausbau), da Du mit diesem keinen Vertrag hast! Verstehst Du, dass es eine rechtlich, klar vorgegebene Richtung gibt!!! Weiche davon ab und lebe mit den Problemen daraus!

Ich halte mich an Vertragsrecht und bin auch mit den daraus resultierenden Rechten/Pflichten immer gut gefahren und dies auch vor Gericht!

  • 12.10.26
  • 12:32
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Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen

@fisi: Auch ist falsch, dass was per Garantieleistungen vom Hersteller offizielle kommuniziert wurde, nicht einfach nicht eingehalten werden kann! Was offiziell auf Papier steht ist auch einzuhalten vor dem Gesetzt!

z.B. Durchrostung der Fahrzeugkarroserie (Automobil)
z.B. Motor (bei Waschmaschinen)

Aber dies sind meistens Leistungen auf Teile, welche ohnehin "unproblematisch" sind!!!

weil verzinkte Karosserien vorhanden sind
weil Motoren ohne Kohlen auskommen und daher verschleißfrei sind

Auch gerne Teile aus Edelstahl gegen Durchrostung in die Garantie aufzunehmen (Augenwischerei)

Dies ist ja aber der Grund, warum viele Garantiebedienungen vieles an Kleingedrucktem enthält (freiwillige Leistungen)!

  • 12.10.26
  • 11:27
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Urteil: Media Markt darf bei Defekt nicht einfach auf Hersteller verweisen

@adigo75: Ein Schritt weiter, wurde das Produkt z.B. verbaut/eingebaut wäre der Händler sogar verpflichtet, die Kosten für den Ausbau und erneuten Einbau zu übernehmen! Da der Hersteller kein Vertragspartner gegenüber dem Kunden ist (Kaufvertrag: Kunde/Händler) ist dieser hierfür nicht verantwortlich.

Und seien wir mal ehrlich, in den wenigsten Fällen lassen sich die Kunden alle Kosten erstatten welche mit Einbau/Ausbau zusammenhängen, sodass die Händler heute schon weitaus glimpflich aus den Defekten herauskommen, als man Ihnen als Kunden zugestehen müsste...*

...daher sollte MM mal die Füße still halten!

*denn meist müsste man hier vor Gericht ziehen, dass ist das Thema Theorie und Praxis!
Und auch Augenwischerei auf Kundenseite, denn dies durchsetzen zu wollen ist meist mit der Bemühung von Gerichten verbunden.

Typisches Beispiel: Fahrwerk am Auto! Man stelle sich das Prozedere vor, zumal das Auto ohne Fahrwerk eine Woche auf der Hebebühne der Werkstatt verbleiben müsse. Auch der Ausfall und ggf. notwendiges Ersatzfahrzeug, etc.

Man sieht, gesetzliche Vorgaben nett, in der Praxis meist so nicht gelebt!

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