- 03.04.11
- 09:53
- Artikel
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Mordfall Mirco S.: Vorratsdatenspeicherung gefordert
Ich zitiere Bild.de (ganzer Artikel unter http://www.bild.de/bild-mobil/wap/kriminalfall-mirco/wurde-er-mit-schnur-erdrosselt-17221176.bild.html):
"Außerdem wurde festgestellt, dass sich sein Handy am Tat-Tag von 21.40 Uhr bis 22.40 Uhr im Umfeld des Tatortes bei Grefrath bewegte. Dabei kam den Ermittlern ein glücklicher Zufall zu Hilfe: Der betreffende Telefon-Anbieter hatte es durch eine Panne versäumt, die Daten wie gesetzlich vorgeschrieben zu löschen."
Olaf H. arbeitete bei der Telekom. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass das betreffende Handy von seinem Arbeitgeber stammte. Wer so naiv ist zu glauben, dass die Daten nur aufgrund einer Panne nicht gelöscht wurden, dem ist nicht mehr zu helfen. Der "glückliche Zufall" ist folglich mit dem Ignorieren der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gleichzusetzen. Unsere Polizei bedient sich trotzdem ungeniert dieser illegal gespeicherten Informationen. Man mag sich nicht vorstellen, wie das bei einer legalen Vorratsdatenspeicherung aussehen würde: "Sie waren im Zeitraum des Mordes an Mobilfunk-Mast xy angemeldet. Erklären Sie uns das! Kommen Sie erstmal mit!"
Es wird Zeit für ein Beweisverwertungsverbot. Der Polizei, den Staatsanwälten und den Richtern in diesem Lande ist zuzutrauen, dass gezielt illegale Methoden eingesetzt werden, weil es sich lohnt.
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Mordfall Mirco S.: Vorratsdatenspeicherung gefordert
Ich zitiere Bild.de (ganzer Artikel unter http://www.bild.de/bild-mobil/wap/kriminalfall-mirco/wurde-er-mit-schnur-erdrosselt-17221176.bild.html):
"Außerdem wurde festgestellt, dass sich sein Handy am Tat-Tag von 21.40 Uhr bis 22.40 Uhr im Umfeld des Tatortes bei Grefrath bewegte. Dabei kam den Ermittlern ein glücklicher Zufall zu Hilfe: Der betreffende Telefon-Anbieter hatte es durch eine Panne versäumt, die Daten wie gesetzlich vorgeschrieben zu löschen."
Olaf H. arbeitete bei der Telekom. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass das betreffende Handy von seinem Arbeitgeber stammte. Wer so naiv ist zu glauben, dass die Daten nur aufgrund einer Panne nicht gelöscht wurden, dem ist nicht mehr zu helfen. Der "glückliche Zufall" ist folglich mit dem Ignorieren der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gleichzusetzen. Unsere Polizei bedient sich trotzdem ungeniert dieser illegal gespeicherten Informationen. Man mag sich nicht vorstellen, wie das bei einer legalen Vorratsdatenspeicherung aussehen würde: "Sie waren im Zeitraum des Mordes an Mobilfunk-Mast xy angemeldet. Erklären Sie uns das! Kommen Sie erstmal mit!"
Es wird Zeit für ein Beweisverwertungsverbot. Der Polizei, den Staatsanwälten und den Richtern in diesem Lande ist zuzutrauen, dass gezielt illegale Methoden eingesetzt werden, weil es sich lohnt.