- 14.03.14
- 08:18
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GEZ: Überschuss-Prognose steigt und steigt...
Traumfirma ohne Leistungszwang....
1. Petitionn einreichen und unerstützen
Jedes Bundesland kann aus dem Rundfunkstaatsvertrag aussteigen
2. Zahlung nur unter Vorbehalt leisten
Man bekommt eie Antwort, dass dies nicht möglich sei, aber das BGB sagt da was anderes. Wer sägt auch am Ast auf dem er sitzt, ...
3. Zahlung aufschieben
einfach mit 6 Monatenrückstand zahlen
----
4. Nicht Zahlen und 130€ für Gerichtsprozess zurücklegen
Wenn dies genug Bürger machen wird das etwas bringen evtl. die
-Umsetzung als Steuer und damit Transparenzpflicht
-Reduzieren uf die Kernaufgaben
5. Aktiv gegen die ÖR und für die Meinungsfreheit eintreten
-Aufzeigen das die Berichterstattung parteiisch und politich kontrolliert ist
- sich klar mache, dass die ÖR zu 90% als Resterampe für Politiker, Politiker-Verwande und Lobbyisten dient
Zur deutschen Demokratie gehört die Meinungsfreiheit und diese ist mit dem etzigen System der Öffentlich-Rechtlichen mehr in Gefahr als in Sicherheit. Daer kann man sich ggf. auf GG Art.23 berufen.
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GEZ: Überschuss-Prognose steigt und steigt...
Traumfirma ohne Leistungszwang....
1. Petitionn einreichen und unerstützen
Jedes Bundesland kann aus dem Rundfunkstaatsvertrag aussteigen
2. Zahlung nur unter Vorbehalt leisten
Man bekommt eie Antwort, dass dies nicht möglich sei, aber das BGB sagt da was anderes. Wer sägt auch am Ast auf dem er sitzt, ...
3. Zahlung aufschieben
einfach mit 6 Monatenrückstand zahlen
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4. Nicht Zahlen und 130€ für Gerichtsprozess zurücklegen
Wenn dies genug Bürger machen wird das etwas bringen evtl. die
-Umsetzung als Steuer und damit Transparenzpflicht
-Reduzieren uf die Kernaufgaben
5. Aktiv gegen die ÖR und für die Meinungsfreheit eintreten
-Aufzeigen das die Berichterstattung parteiisch und politich kontrolliert ist
- sich klar mache, dass die ÖR zu 90% als Resterampe für Politiker, Politiker-Verwande und Lobbyisten dient
Zur deutschen Demokratie gehört die Meinungsfreiheit und diese ist mit dem etzigen System der Öffentlich-Rechtlichen mehr in Gefahr als in Sicherheit. Daer kann man sich ggf. auf GG Art.23 berufen.