Verhandlungen um PC-Urheberabgabe gescheitert
Frage, gibt es Vereinigungen die versuchen/versucht haben §53/54 in Bezug auf die Pauschalvergütung an sich anzugreifen?
Der Staat kann pauschal Steuern und Abgaben erheben, Steuern ohne direkte Zweckbindung für das Staatswesen erheben, und Abgaben zweckgebunden.
Was hier geschieht, ist das der Staat zugunsten einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft Abgaben legalisiert, wodurch das einzelne Individuum finanziell belastet wird ohne auch nur daran zu denken die Leistungen zu nutzen, welche die Interessengemeinschaft pauschal vergütet haben möchte.
Die Nachweispflicht des Leistenden wird faktisch verneint (zu beschwerlich für die Urheberrechteinhaber) und der (angenommene) Nutzer (jeder PC Besitzer) ohne Widerspruchsmöglichkeit zur Leistung verdonnert.
Das wäre in etwa so als müsste man für ein abgemeldetes Auto immer noch Kfz-Steuer bezahlen. Man könnte es ja doch mal im öffentlichen Raum bewegen/abstellen.
Ich habe ab Sommer 2009 hoffentlich Zeit mich ernsthaft mit der Möglichkeit zu befassen Paragraph 54 zu kippen.
Ich habe im Internet noch keinen Bericht/Urteil gefunden in dem der Paragraph 54 an sich angegriffen wurde, nur Urteile auf Basis/Anwendbarkeit des Paragraphen 54.
Ich würde versuchen den §54 dahingehend abzuklopfen ob es Recht sein kann, dass der Gesetzgeber einer Interessensgemeinschaft die Erhebung einer Abgabe erlaubt ohne dass eine Nachweisspflicht für die Erbringung/Nutzung irgendeiner leistung besteht.
Nur die blanke Möglichkeit geistiges Eigentum a.)zu kopieren und/oder b.)abzubilden/speichern berechtigt laut §54 zur Erhebung der Abgabe.
Da die Durchsetzung des Urheberrechts gegenüber jeden einzelnen Nutzer als nicht durchführbar angesehen wurde, hat der Gesetzgeber einfach entschieden diese Abgabe indirekt bei den Herstellern von Trägern von Informationen und jeder Art von Vervielfältigungsgeräten von urheberrechtsgeschützten Inhalten.
Ich halte das gesamte Konstrukt rund um die GEMAs dieser Welt nicht für haltbar. Ich würde mich gerne einer schlagkräftigen, seriosen vereinigung anschliessen, welche ernsthaft das Ziel verfolgt §54 aufs Korn zu nehmen.
Ausnahmsweise auch zusammen mit HW-Herstellern, da eigentlich nur primär diese das Recht haben gegen §54 zu klagen.
Cheers
I&C
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Verhandlungen um PC-Urheberabgabe gescheitert
Frage, gibt es Vereinigungen die versuchen/versucht haben §53/54 in Bezug auf die Pauschalvergütung an sich anzugreifen?
Der Staat kann pauschal Steuern und Abgaben erheben, Steuern ohne direkte Zweckbindung für das Staatswesen erheben, und Abgaben zweckgebunden.
Was hier geschieht, ist das der Staat zugunsten einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft Abgaben legalisiert, wodurch das einzelne Individuum finanziell belastet wird ohne auch nur daran zu denken die Leistungen zu nutzen, welche die Interessengemeinschaft pauschal vergütet haben möchte.
Die Nachweispflicht des Leistenden wird faktisch verneint (zu beschwerlich für die Urheberrechteinhaber) und der (angenommene) Nutzer (jeder PC Besitzer) ohne Widerspruchsmöglichkeit zur Leistung verdonnert.
Das wäre in etwa so als müsste man für ein abgemeldetes Auto immer noch Kfz-Steuer bezahlen. Man könnte es ja doch mal im öffentlichen Raum bewegen/abstellen.
Ich habe ab Sommer 2009 hoffentlich Zeit mich ernsthaft mit der Möglichkeit zu befassen Paragraph 54 zu kippen.
Ich habe im Internet noch keinen Bericht/Urteil gefunden in dem der Paragraph 54 an sich angegriffen wurde, nur Urteile auf Basis/Anwendbarkeit des Paragraphen 54.
Ich würde versuchen den §54 dahingehend abzuklopfen ob es Recht sein kann, dass der Gesetzgeber einer Interessensgemeinschaft die Erhebung einer Abgabe erlaubt ohne dass eine Nachweisspflicht für die Erbringung/Nutzung irgendeiner leistung besteht.
Nur die blanke Möglichkeit geistiges Eigentum a.)zu kopieren und/oder b.)abzubilden/speichern berechtigt laut §54 zur Erhebung der Abgabe.
Da die Durchsetzung des Urheberrechts gegenüber jeden einzelnen Nutzer als nicht durchführbar angesehen wurde, hat der Gesetzgeber einfach entschieden diese Abgabe indirekt bei den Herstellern von Trägern von Informationen und jeder Art von Vervielfältigungsgeräten von urheberrechtsgeschützten Inhalten.
Ich halte das gesamte Konstrukt rund um die GEMAs dieser Welt nicht für haltbar. Ich würde mich gerne einer schlagkräftigen, seriosen vereinigung anschliessen, welche ernsthaft das Ziel verfolgt §54 aufs Korn zu nehmen.
Ausnahmsweise auch zusammen mit HW-Herstellern, da eigentlich nur primär diese das Recht haben gegen §54 zu klagen.
Cheers
I&C