Versand von E-Rechnungen: Pflicht für erste B2B-Firmen ab 2027

Für Firmen rückt die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung näher. Ab dem 1. Januar 2027 greift die gesetzliche Versandpflicht im Business-Sektor. Betroffen sind zunächst Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro.

Empfangspflicht gilt im B2B-Sektor

Seit dem 1. Januar 2025 müssen sämtliche B2B-Unternehmen in der Lage sein, digitale Rechnungen entgegenzunehmen. Wie eine aktuelle Infografik von Statista zeigt, schließt das ausdrücklich Solo-Selbstständige sowie Kleinunternehmer nach Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes ein. Die Dokumente müssen empfangen, verarbeitet und konform zu den GoBD archiviert werden können.

Ein herkömmliches PDF reicht dafür nicht aus, da es sich hierbei um kein strukturiertes Datenformat handelt. Gefordert sind stattdessen Dateitypen wie XRechnung und ZUGFeRD. Eine Ausnahme bilden unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis zu einer Grenze von 250 Euro, die von der neuen Formatschranke ausgenommen sind.

Regeln für den aktiven Versand

Beim aktiven Übermitteln der elektronischen Dokumente an Geschäftskunden gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Nachdem die im Teaser genannte erste Umsatzgrenze in Kraft getreten ist, endet ein Jahr später die Übergangsphase. Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen versenden.

Der begleitende Text zur Infografik empfiehlt, die verbleibende Zeit zu nutzen, um die eigene Rechnungsstellung detailliert zu überprüfen. Gewerbetreibende sollten klären, ob sie die geforderten Formate bereits heute richtig empfangen, auslesen und archivieren können. Zudem gilt es herauszufinden, ab wann die Schreibpflicht für den eigenen Betrieb greift. So lässt sich rechtzeitig planen, wie die technische Umstellung gelingt, ohne den Arbeitsalltag ins Stocken zu bringen.
Versand von E-Rechnungen: Pflicht für erste B2B-Firmen ab 2027 Quelle: Statista
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